Flammschutzmittel

Flammschutzmittel zur Imprägnierung saugfähiger Materialien und für industrielle Anwendungen

ECOGARD Flammschutzmittel für Dekorationen, Vorhänge, Holz, Papier, Schaumstoffe sowie für industrielle Anwendungen

ECOGARD Flammschutzmittel von TÜCHLER dienen der Imprägnierung saugfähiger Materialien, um deren Brennverhalten gezielt zu beeinflussen. Ziel ist es, die Entflammbarkeit bei Kontakt mit Zündquellen – wie Feuerzeugen, Zündhölzern oder durch Hitzeeinwirkung von Leuchten, elektrischen Geräten und Kabeln – zu verhindern.

Die Wirksamkeit setzt voraus, dass das Material das Flammschutzmittel aufnimmt. Das ist bei textilen Flächen, Papieren, Pappen, Holz, Stroh und anderen saugfähigen Substraten durch äußere Applikation möglich – etwa durch Sprühen, Tauchen, Streichen oder Gießen.

Für industrielle Prozesse bietet TÜCHLER Lösungen, bei denen ECOGARD Produkte direkt in Rohstoffmischungen oder Produktionsschritte eingebracht werden. Dadurch entstehen schwer brennbare Fertigerzeugnisse wie Schaumstoffe, Isoliermaterialien oder zum Beispiel holz- oder papierbasierte Formprodukte.

 


Warum gibt es verschiedene Flammschutzmittel?

Nicht jedes Flammschutzmittel ist für jedes Material geeignet. Zwar existieren Produkte, die sowohl auf Naturfasern wie Baumwolle als auch auf Kunstfasern wie Polyester eingesetzt werden können, doch in vielen Fällen wirken sich Flammschutzmittel unterschiedlich auf die Materialeigenschaften aus.

Typische Veränderungen betreffen unter anderem:

  • den Griff des Materials (z. B. steifer oder weicher)
  • die Haptik (z. B. trocken, leicht klebrig)
  • das Anschmutzverhalten
  • Farbveränderungen
  • optische Effekte wie Glanz, Transparenz oder Struktur, etwa bei Lurex- oder Glitzergeweben

Die Auswahl des geeigneten Produkts richtet sich daher nicht ausschließlich nach der flammhemmenden Wirkung, sondern ebenso nach den Anforderungen an Haptik, Optik, Weiterverarbeitung und Nutzungsdauer.

In industriellen Anwendungen kommen zusätzliche Kriterien hinzu, etwa das Verhalten des behandelten Materials im Produktionsprozess oder bei maschineller Verarbeitung.

TÜCHLER unterstützt bei der Auswahl und Erprobung geeigneter Flammschutzmittel durch anwendungsspezifische Beratung und begleitende Testverfahren.

Mustergutachten zur Wirksamkeit von Flammschutzmitteln

Es existieren keine allgemeingültigen Zertifikate über die Wirkung von Flammschutzmitteln. Die brandschutztechnische Wirkung ergibt sich ausschließlich aus der Kombination von Material, Flammschutzmittel und korrekter Applikation.

TÜCHLER stellt für viele ECOGARD Flammschutzmittel sogenannte Mustergutachten zur Verfügung. Diese Gutachten dokumentieren, dass das jeweilige Produkt auf einem durch TÜCHLER imprägnierten Material eine bestimmte Brandklasse gemäß Normprüfung erreicht hat.

Erstellung der Mustergutachten für Flammschutzmittel

Für die Mustergutachten werden typische saugfähige Materialien mit einem ECOGARD Flammschutzmittel in der vorgesehenen Applikationsmenge behandelt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Baumwollstoffe
  • Polyesterstoffe
  • Mischgewebe (z. B. mit Lurex-Anteil)
  • Papier, Karton
  • Massivholz oder Schichtholz (z. B. Fichte)
  • Die imprägnierten Proben werden anschließend zur Prüfung an akkreditierte Prüfinstitute übergeben. Die durchgeführte Prüfung erfolgt gemäß relevanter Normen, wie etwa EN 13501, EN 13773, DIN 4102 oder ÖNORM B1-Q1-TR1.

Die daraus resultierenden Gutachten sind bei TÜCHLER zum Download oder auf Anfrage verfügbar.

Hinweis zur Aussagekraft von Mustergutachten für Flammschutzmittel

Ein Mustergutachten bestätigt, dass ein konkretes Material, das mit ECOGARD Flammschutzmittel ausgerüstet wurde Brandklassifizierung nach eine bestimmten Normerreicht hat. Es zeigt somit die prinzipielle Eignung für das Material bzw. diese Materialart.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Produkte oder Gegenstände aus dem gleichen Material oder Materialart nach gleicher Behandlung automatisch dieselbe Brandklasse erreichen. Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem ab von:

  • der konkreten Materialzusammensetzung
  • Struktur, Ausrüstung und Verarbeitung
  • Saugverhalten
  • gewähltem Applikationsverfahren und der aufgebrachten Menge

Für Anwendungen mit sicherheitsrelevanter Bedeutung oder behördlicher Abnahmepflicht empfiehlt TÜCHLER, entweder einen Vortest durchführen zu lassen oder – bei Bedarf – eine individuelle Prüfung über ein akkreditiertes Labor zu veranlassen.

Flammschutzmittel, Behörden und Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP)

Bei Flammschutzmitteln wird von Kunden oder Behörden häufig nach einem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) oder einer angeblichen Zulassung für Flammschutzmittel gefragt. Dabei ist eine klare fachliche Unterscheidung wichtig.

Ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) ist ein deutsches bauordnungsrechtliches Dokument, das sich ausschließlich auf Bauprodukte und Bauarten im Bauwesen bezieht, also auf Produkte, die dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut werden. Es handelt sich dabei nicht um ein allgemeines Zeugnis für Flammschutzmittel.

Flammschutzmittel werden aber  überwiegend eingesetzt für:

  • Vorhänge und Textilien
  • Dekorations- und Bühnenmaterialien
  • Kulissen, Formstoffe und temporäre Aufbauten

Diese Anwendungen gelten nicht als Bauprodukte im Sinne der Bauordnung. Für sie ist keine bauaufsichtliche Zulassung und kein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis erforderlich.

Wichtig für Anwender und Behörden:

  • Ein abP ist keine Zulassung für Flammschutzmittel
  • Ein abP ersetzt keinen Brandschutznachweis
  • Die Klassifizierung DIN 4102-B1 bezieht sich immer auf das konkret geprüfte Material, nicht auf das Flammschutzmittel selbst
  • Bauaufsichtliche Prüfzeugnisse gelten ausschließlich in Deutschland und nicht europaweit
  • Für die praktische Beurteilung von Flammschutzmitteln ist daher der materialbezogene Nachweis der Schwerentflammbarkeit (z. B. DIN 4102-B1 oder entsprechende EN-Prüfungen) maßgeblich – nicht das Vorhandensein eines bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses.

Eine ausführliche rechtliche und fachliche Einordnung finden Sie in unserem Lexikonartikel „Allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)“.

Anwendung: Verfahren und Auftragsmengen

Die Imprägnierung mit Flammschutzmitteln erfolgt abhängig vom Material und vom Anwendungsfall über unterschiedliche Verfahren.
Üblich sind, Sprühverfahren, Tauchverfahren, Streichverfahren oder  Gießverfahren, etwa bei großvolumigen oder unregelmäßigen Materialien wie Strohballen

Unabhängig vom gewählten Verfahren ist entscheidend, dass das Flammschutzmittel in das Material eindringt und nicht nur oberflächlich aufgetragen wird. Eine bloße Benetzung oder ein leichtes Benebeln der Oberfläche ist für eine wirksame Flammschutzbehandlung nicht ausreichend.

Die erforderliche Auftragsmenge richtet sich nach der Saugfähigkeit des Materials. Ziel ist eine möglichst vollständige Durchdringung, sodass das Material das Flammschutzmittel aufnimmt und speichert. In der Praxis bedeutet dies, dass die Imprägnierung so lange fortgeführt wird, bis das Material sichtbar gesättigt ist – im Idealfall unmittelbar bevor es zu Abtropfen kommt.

Nur bei ausreichender Auftragsmenge kann eine verlässliche flammhemmende Wirkung erzielt werden.

Selbsttest: Einschätzung der Schwerbrennbarkeit nach eine Flammschutzbehandlung

Ein normgerechter Nachweis der Schwerbrennbarkeit kann ausschließlich durch eine Prüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle erfolgen. Für viele Anwendungen kann jedoch ein orientierender Selbsttest hilfreich sein, um die grundsätzliche Wirksamkeit der Imprägnierung einzuschätzen.

Ein üblicher Selbsttest besteht darin, das behandelte Material mit einer offenen Gasflamme (z. B. handelsübliches Feuerzeug mit ca. 3–4 cm Flammenlänge) gezielt zu beflammen und dabei das Zündverhalten zu beobachten.

Die sichere Durchführung, Aussagekraft und Grenzen solcher Selbsttests sind in unseren Anwendungs- und Warnhinweisen zu Flammschutzmitteln ausführlich beschrieben.

Unsere Leistungen: Beratung, Imprägnierung, Prüfung und Behördenkommunikation

TÜCHLER bietet umfassende Leistungen rund um die Auswahl, Anwendung und Prüfung von Flammschutzmitteln. Ziel ist es, für jedes Material und jeden Anwendungsfall eine technisch geeignete und nachvollziehbare Lösung zur Erreichung der gewünschten brandschutztechnischen Eigenschaften zu finden.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Technische Beratung zur Auswahl geeigneter Flammschutzmittel, abgestimmt auf Materialart, Einsatzbereich und gewünschte Materialeigenschaften
  • Durchführung von Imprägnierungsversuchen und orientierenden Vortests, um die grundsätzliche Wirksamkeit auf dem jeweiligen Material zu beurteilen
  • Ausstellung von Attesten bei fachgerechter Imprägnierung durch TÜCHLER, zur Dokumentation der sachgemäßen Anwendung
  • Organisation und Kommunikation mit akkreditierten Prüfinstituten, einschließlich Vorbereitung, Einreichung und Begleitung des Prüfprozesses
  • Abstimmung mit Behörden im Vorfeld geplanter Maßnahmen, etwa bei brandschutzrechtlichen Fragestellungen oder Genehmigungen
  • Unterstützung industrieller Kunden bei Betriebsversuchen, einschließlich Begleitung bei der Integration von Flammschutzmitteln in Produktionsprozesse

Normprüfungen: Zeitbedarf und Aufwand

Für einen normgerechten Nachweis der Schwerbrennbarkeit wird das mit einem ECOGARD Flammschutzmittel behandelte Material an ein akkreditiertes Prüflabor übergeben. Die Dauer bis zur Ausstellung eines Prüfzeugnisses hängt von der angewendeten Norm und der Auslastung des Prüfinstituts ab:

  • EN 13773 (Textilien): in der Regel etwa 2–3 Wochen
  • EN 13501 (Bauprodukte): häufig mehrere Monate, in der Praxis etwa 3 Monate

Bitte beachten: Die Kosten für Imprägnierung, Probenvorbereitung und Laborprüfung fallen auch dann an, wenn die angestrebte Brandklasse nicht erreicht wird. Vorgelagerte Vortests und eine fachgerechte Produktauswahl tragen wesentlich dazu bei, dieses Risiko zu reduzieren.

Was leistet Flammschutz?

Flammschutz dient dazu, die Entstehung eines Brandes zu verhindern. Er wirkt in der frühesten Brandphase und soll verhindern, dass übliche Zündquellen – etwa offene Flammen, Hitze von Leuchten oder elektrische Defekte – ein Material entzünden und daraus ein Brand entsteht.

Im öffentlichen und gewerblichen Bereich dürfen daher keine normal brennbaren oder leicht entzündlichen Materialien eingesetzt werden. Materialien müssen entweder von sich aus oder durch geeignete Behandlung schwer brennbar bzw. schwer entflammbar sein, damit Entstehungsbrände wirksam verhindert werden.

Flammschutz ist nicht dafür ausgelegt, einen bereits entwickelten Vollbrand zu stoppen oder vorsätzliche Brandstiftung zu verhindern. Sein Zweck liegt ausschließlich in der präventiven Brandvermeidung.

Eine detaillierte Erklärung zu Wirkungsweise, Grenzen und den korrekten Fachbegriffen finden Sie im TÜCHLER Lexikon.

Zum Lexikoneintrag: Was will Flammschutz?

Wie lange hält eine Flammschutzausrüstung mit Flammschutzmitteln?

Eine Flammschutzausrüstung bleibt so lange wirksam, wie das behandelte Material weder gewaschen noch einer starken Bewässerung ausgesetzt wird.

Komme es zu einer intensiven Durchfeuchtung, bei der Wasser durch das Material hindurchtritt und abtropft, kann das Flammschutzmittel aus dem Material ausgewaschen oder innerhalb des Materials in der Art verschoben werden, dass Stellenweise oder insgesamt keine Flammschutzwirkung mehr vorliegt.

Waschvorgänge entfernen die Flammschutzwirkung vollständig.

Brandschutzbegriffe kurz erklärt

Im Zusammenhang mit Brandschutz werden Begriffe wie schwer entflammbar, schwer brennbar, unbrennbar oder auch flammgeschützt häufig verwendet. Diese Begriffe haben jedoch unterschiedliche fachliche Bedeutungen.

  • Schwer entflammbar ist ein normativ definierter Begriff aus der DIN 4102 und entspricht der Baustoffklasse B1. Diese Bezeichnung darf nur verwendet werden, wenn ein entsprechender Prüfnachweis vorliegt.
  • Schwer brennbar ist ein gebräuchlicher Sammelbegriff, der vor allem im Zusammenhang mit europäischen Brandklassen verwendet wird. Er dient dazu, die brandschutztechnischen Eigenschaften von Materialien der Klassen B oder C (EN 13501) bzw. Klasse 1 oder 2 (EN 13773) vereinfacht, verständlich und rasch zu kommunizieren, ohne unmittelbar eine konkrete Normklassifizierung zu zitieren. Der Begriff selbst stellt keine eigene Normklasse dar.
  • Unbrennbar bezeichnet Materialien, die nicht zur Brandlast beitragen, etwa der Klassen A1 oder A2 nach EN 13501. Diese Eigenschaft ist materialbedingt und kann nicht durch eine Imprägnierung erreicht werden.
  • Begriffe wie flammgeschützt oder unentzündlich sind keine Fachbegriffe und haben keine normative Bedeutung.
    Eine ausführliche und normativ korrekte Erklärung dieser Begriffe finden Sie im TÜCHLER Lexikon.

Zum Lexikoneintrag: Brandschutzbegriffe richtig verstehen

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