
Die TÜCHLER Bühnen- & Textiltechnik GmbH ist bestrebt, ihre digitalen Inhalte so zugänglich wie möglich zu gestalten – im Einklang mit der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.
Diese Richtlinie verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, Inhalte so bereitzustellen, dass auch Menschen mit Behinderungen darauf zugreifen können.

Wir bieten bereits jetzt verschiedene barrierearme Informations- und Kontaktmöglichkeiten an:
- Produktdatenblätter und Gutachten als PDF-Dateien
- Persönliche Beratung durch unseren Außendienst
- Telefonische Unterstützung in mehreren Sprachen
- Chat-Support auf Deutsch und Englisch
- Alt-Texte und barrierefreie Informationen bei zahlreichen Referenzprojekten

Unsere Website umfasst mehrere hundert Produkte mit bis zu 30 Varianten sowie eine Vielzahl an Referenzprojekten in fünf Sprachen.
Eine vollständige, rückwirkende barrierefreie Aufbereitung aller bestehenden Inhalte würde einen organisatorischen, technischen und finanziellen Aufwand darstellen, den wir als mittelständisches Unternehmen mit ca. 30 Mitarbeitenden nicht wirtschaftlich tragen können.
Die EU-Richtlinie 2019/882 sieht in solchen Fällen ausdrücklich eine Ausnahmeregelung bei unverhältnismäßiger Belastung vor (Artikel 14). Auf Grundlage einer internen Beurteilung machen wir daher für bestehende Inhalte von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch.

Unser Ziel ist es, alle neuen Inhalte ab dem 28. Juni 2025 möglichst barrierefrei bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere:
- Alt-Texte für neue Bilder (Produkte, Referenzen)
- Strukturiert aufgebaute Inhalte zur besseren Orientierung
- Berücksichtigung der aktuellen technischen Standards (z. B. WCAG-Kriterien)

Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess.
Wir freuen uns über Rückmeldungen, um unsere digitalen Angebote weiter zu verbessern.