Ziel von Flammschutz ist es, die Entstehung eines Brandes zu verhindern oder zumindest so weit zu verzögern, dass sich aus einer Zündquelle kein selbstständig fortschreitender Brand entwickeln kann. Der Fokus von Flammschutzmaßnahmen liegt ausschließlich auf der frühesten Brandphase, dem sogenannten Entstehungsbrand.

Im öffentlichen, gewerblichen und behördlich regulierten Bereich dürfen daher keine normal brennbaren oder leicht entzündlichen Materialien eingesetzt werden. Materialien müssen entweder von sich aus ein geeignetes Brandverhalten aufweisen oder durch geeignete Maßnahmen so ausgerüstet sein, dass sie schwer entflammbar bzw. schwer brennbar sind. Nur dadurch kann verhindert werden, dass eine kleine Zündquelle – etwa eine offene Flamme, Hitzeeinwirkung oder ein technischer Defekt – rasch zu einem Brand führt.

Wirkung und Grenzen des Flammschutzes

Flammschutz wirkt nicht im Vollbrand. Sobald ein Brand eine bestimmte Intensität erreicht und es zum sogenannten Flashover kommt, entzünden sich nahezu alle organischen Materialien im Raum gleichzeitig. Ab diesem Zeitpunkt spielt es keine Rolle mehr, ob Materialien flammhemmend ausgerüstet sind oder welche Brandklasse sie erfüllen. Auch Materialien der Klassen B, C, C1, C2 oder B1 können dann keinen brandhemmenden Effekt mehr entfalten.

Der Zweck von Flammschutz besteht daher nicht darin, einen entwickelten Brand zu kontrollieren oder zu begrenzen, sondern genau diesen zu verhindern, indem die Brandentstehung bereits im Ansatz unterbunden oder entscheidend verzögert wird. Flammschutz ist somit eine Maßnahme der präventiven Brandvermeidung, nicht der Brandbekämpfung.

Welche Brandereignisse sollen durch Flammschutz verhindert werden?

Flammschutzmaßnahmen – insbesondere flammhemmend ausgerüstete Textilien sowie der Einsatz schwer brennbarer Folien und Materialien – zielen darauf ab, typische Unglücksfälle des Alltags zu verhindern, die durch übliche, unbeabsichtigte Zündquellen entstehen.

Dazu zählen insbesondere:

  • brennende oder überhitzte Papierkörbe

  • Kerzen und andere offene Flammen

  • Feuerzeuge und Zündhölzer

  • elektrische Defekte wie schmorende oder überlastete Kabel

  • stark erhitzte Leuchten, Scheinwerfer oder elektrische Geräte

In solchen Fällen kann Flammschutz bewirken, dass sich Materialien nicht entzünden, dass eine Flammenbildung verzögert wird oder dass sich ein Brand nicht weiter ausbreitet. Genau dadurch werden viele Brandereignisse bereits in der Entstehungsphase verhindert.

Was Flammschutz nicht leisten kann

Flammschutz ist nicht dafür ausgelegt, vorsätzliche Brandstiftung zu verhindern. Werden gezielt Brandbeschleuniger eingesetzt – etwa Benzin, Spiritus oder andere leicht entzündliche Flüssigkeiten – kann auch eine flammhemmende Ausrüstung die Entstehung eines Brandes nicht verhindern.

Solche Szenarien liegen außerhalb des Anwendungsbereichs von Flammschutzmaßnahmen. Ebenso kann Flammschutz einen einmal entwickelten Vollbrand nicht aufhalten oder kontrollieren.

Zusammenfassung

  • Flammschutz dient der Verhinderung von Entstehungsbränden.

  • Er wirkt gegen übliche, unbeabsichtigte Zündquellen.

  • Er ist nicht wirksam im Vollbrand und nicht geeignet zur Abwehr vorsätzlicher Brandstiftung.

  • Sein Zweck ist präventiv, nicht reaktiv.