Ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) ist ein nationaler bauordnungsrechtlicher Verwendbarkeitsnachweis in Deutschland.
Es wird von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle ausgestellt und dient dem Nachweis, dass ein Bauprodukt oder eine Bauart unter festgelegten Bedingungen im Bauwesen verwendet werden darf, wenn hierfür keine allgemein anerkannte technische Regel besteht.

Das abP ist Bestandteil des deutschen Bauordnungsrechts und richtet sich primär an Bauaufsichtsbehörden, Planer und ausführende Unternehmen.

Geltungsbereich und rechtliche Einordnung

Ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis:

  • gilt ausschließlich in Deutschland

  • basiert auf nationalen Regelungen und DIN-Normen

  • ist kein europäisches Zulassungsdokument

  • entfaltet keine automatische Gültigkeit in anderen EU-Mitgliedstaaten

Nach aktuellem Stand existiert:

  • kein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis auf Basis europäischer Normen (EN)

  • kein vergleichbares Instrument mit EU-weiter Gültigkeit

Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwenden eigene nationale Systeme oder stützen sich auf europäische Produktnormen, jedoch nicht auf das deutsche abP.

Verhältnis von abP und Flammschutzmitteln

Flammschutzmittel sind chemische Hilfsstoffe zur Behandlung von Materialien und keine Bauprodukte im bauordnungsrechtlichen Sinn.

Ein abP kann sich daher nicht pauschal auf ein Flammschutzmittel beziehen, sondern ausschließlich auf:

  • konkret definierte Bauprodukte oder Bauarten

  • klar beschriebene Substrate

  • festgelegte Auftragsmengen, Applikationsverfahren und Randbedingungen

  • Anwendungen im Bauwesen

Das abP beantwortet ausschließlich die Frage der bauaufsichtlichen Verwendbarkeit, nicht jedoch die Frage des Brandverhaltens eines Materials.

Bauprodukte vs. Dekorative und temporäre Materialien

Typische Materialien aus den Bereichen:

  • Vorhänge und Textilien

  • Bühnen- und Dekorationsstoffe

  • Kulissen

  • Formstoffe

  • temporäre Dekorations- und Veranstaltungsbauten

gelten in der Regel nicht als Bauprodukte, da sie:

  • nicht dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut werden

  • austauschbar und temporär genutzt werden

  • betrieblich oder veranstaltungsbezogen eingesetzt sind

Für solche Anwendungen ist kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis (abP, abZ, aBG) erforderlich.

Abgrenzung zur Klassifizierung nach DIN 4102-B1

Die Klassifizierung „schwer entflammbar nach DIN 4102-B1“:

  • bezieht sich immer auf ein konkret geprüftes Material

  • wird ausschließlich durch eine Brandprüfung nach DIN 4102-1 festgestellt

  • ist keine Eigenschaft eines Flammschutzmittels

Ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis:

  • ersetzt keine Brandprüfung

  • bestätigt keine B1-Klassifizierung

  • erlaubt keine pauschale Aussage, dass mit dem Flammschutzmittel behandelte Materialien automatisch DIN 4102-B1 entsprechen

Die Einstufung nach DIN 4102-B1 ist immer material-, aufbau- und anwendungsbezogen.

Zusammenfassung

  • Das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein deutsches bauordnungsrechtliches Dokument

  • Es gilt nur für Bauprodukte und Bauarten im Bauwesen

  • Es ist nicht erforderlich für Vorhänge, Dekorationen, Kulissen oder temporäre Ausstattungen

  • Es ist kein Ersatz für eine Brandprüfung

  • Die Klassifizierung DIN 4102-B1 kann nur durch Prüfung des konkreten Materials erfolgen

  • Ein abP gilt ausschließlich in Deutschland und nicht europaweit