KETTENZUG GIS_1000 41_OT_LVC_DIN56950D8P_S8
GIS-151-002

KETTENZUG GIS_1000 41_OT_LVC_DIN56950D8P_S8

GIS-151-002
Ab 3.877,20 € 3.231,00 €

günstigster Staffelpreis 4.328,40 €
Made in EU

Nutzlast: 1000 kg, V=4m/min, Ausführung: D8Plus, Norm: DIN56950, Kettensicherheit: 8:1, 1-strängig, mit Öse, mit Tragegriff, Steuerung: LVC, Spannung: 400V, 50Hz, Anlaufschaltung: Stern

Entertainment-Kettenzug für Stationär- und Kletterbetrieb.
Keine Umrüstung notwendig.

Sie finden die von Ihnen benötige Kettenzugtype auf unserer Website nicht?
Dann senden Sie uns bitte eine Anfrage - wir bieten über eintausend Konfigurationen an.


  • Kletterbetrieb: Nutzlast=Nennlast - Eigengewicht inkl. Kette
  • Lieferumfang:
    • Kettenzugmotor inklusive aller modellspezifischen Bestandteile (soferne modellspezifisch zum Beispiel: Lastmesszellen, Geber, Doppelbremse)
    • Arbeitszeit für den Zusammenbau aller Komponenten. Montage von Kettensack, Einketten etc.
    • Arbeitszeit für die Verdrahtung aller Stecker und Buchsen
    • Kettensack
    • Bracket für Kettensack
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Zzgl. Versandkosten inkl. 20% MwSt
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Technische Details:
  • DIN56950[D8plus] Sicherheit 8:1
  • zur Ansteuerung mit passenden "LVC"-Steuerungen
  • Nennlast 1000kg
  • Baugröße C
  • Nenngeschwindigkeit bei 50Hz = 4m/min
Warn- und Anwendungshinweise

Anwendungs- & Warnhinweise für KETTENZÜGE!

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen und organisatorische Massnahmen

Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort der Elektrokettenzüge griffbereit aufbewahrt werden. Die Betriebsanleitung ist einzuhalten.
Zusätzlich sind ergänzend zur Betriebsanleitung die allgemeinen, gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten.
Das Bedienungs- und Wartungspersonal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und insbesondere die Richtlinien zur Sicherheit gelesen und
verstanden haben. Schutzausrüstung für das Bedien- und Wartungspersonal muss bereitgestellt und getragen werden. Der Betreiber des
Elektrokettenzuges oder sein Beauftragter hat den sicherheits- und gefahrenbewussten Umgang des Personals an und mit dem Elektrozug zu überwachen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, technische Änderungen am Produkt oder Änderungen an dieser Anleitung durchzuführen und
übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität dieser Anleitung. Die Originalversion dieser Anleitung ist in deutscher Sprache.
In Zweifelsfällen gilt ausschliesslich die deutsche Originalfassung als Referenzdokument.

 

Besondere Sicherheitshinweise

Beim Transport / Aufstellen:


Elektrokettenzüge, Einzelteile und grössere Baugruppen sorgfältig an geeigneten und technisch einwandfreien Hebezügen / Lastaufnahmemitteln
mit ausreichender Tragkraft befestigen

Beim Anschliessen:

Anschlüsse nur von Personal fertig stellen lassen, das für den betreffenden Spezialbereich ausgebildet ist

Beim Inbetriebnehmen / Bedienen:
Vor Erstinbetriebnahme sowie täglicher Inbetriebnahme Sichtkontrolle und vorgeschriebene Prüfarbeiten vornehmen

Den Elektrokettenzug nur betreiben, wenn die vorhandenen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsbereit sind

Schäden am Elektrokettenzug und Veränderungen des Betriebsverhaltens sofort der zuständigen Person melden

Elektrokettenzug nach dem Ausschalten/Stillsetzen gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Benutzen sichern

Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen

Dokumentation der Nutzungsdauer
Als Betreiber sind Sie verpflichtet die Nutzungsdauer und die resultierende verbleibende Restnutzungsdauer jährlich je Kettenzug zu ermitteln und diese ins Prüfbuch einzutragen, bzw. den Nachweis für die übliche Nutzung im Rahmen einer Nutzungsdauerermittlung zu führen. Sollte die Ermittlung und Dokumentation der verbleibenden Restnutzungsdauer nicht erfolgen, so sind die betroffenen Kettenzüge nach 10 Jahren stillzusetzen, oder einer kompletten Generalüberholung zu unterziehen, die in diesem Umfang die Kosten für eine Neuinvestition schnell übersteigen.

Wiederkehrende Prüfungen
Jeder Geräte-/ Anlagenführer trägt ordnungsgemäss alle Prüf-, Wartungs- und Revisionsarbeiten in das Prüfbuch ein und lässt diese
durch den Verantwortlichen/Sachkundigen bestätigen.
Bei ungenauen oder fehlenden Eintragungen entfällt die Herstellergewährleistung.

ACHTUNG !
Geräte und Krane sind periodisch durch einen Sachkundigen zu prüfen. Im Wesentlichen sind Sicht- und Funktionskontrollen
durchzuführen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiss, Korrosion oder sonstigen
Veränderungen festgestellt werden. Im Übrigen werden Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen beurteilt.
Zur Beurteilung von Verschleissteilen kann eine Demontage erforderlich werden.

ACHTUNG !
Tragmittel müssen in ihrer gesamten Länge besichtigt werden, auch die verdeckt liegenden Teile.

ACHTUNG !
Alle periodischen Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.

Gewährleistung
Die Gewährleistung erlischt, wenn die Montage, Bedienung, Prüfung und Wartung nicht nach dieser Betriebsanleitung erfolgt.
Reparaturen und Störungsbeseitigungen im Rahmen der Gewährleistung dürfen nur von qualifizierten Personen nach Rücksprache
und Beauftragung durch den Hersteller / Lieferer ausgeführt werden. Bei Änderungen am Produkt sowie bei Einsatz von nicht Original-
Ersatzteilen erlischt die Gewährleistung.

Beachten Sie die nationalen und regionalen Vorschriften im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einsatzzweck, die selbst zwischen EU-Mitgliedsstaaten stark von einander abweichen. TÜCHLER stellt vor dem Kauf auf Anforderung gerne alle technische Daten zur Verfügung. Es obliegt dem Käufer vor dem Kauf die behördlichen Anforderungen zu klären. Reklamationen, die sich auf die Nichterfüllung behördlicher Auflagen beziehen sind, soferne deren Erfüllung nicht im Einzelfall in einem gesonderten Vertrag schriftlich vereinbart wurden, ausgeschlossen.

Beachten Sie im Kletterbetrieb: Nutzlast=Nennlast - Eigengewicht inkl. Kette.

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