BÜHNENSAMT CHOPIN II
Bühnenvelour schwerentflammbar
BÜHNENSAMT CHOPIN II
Made in EU
Bühnensamt Chopin II – Leichter, voluminöser Baumwollsamt mit edler Bühnenoptik
Der Bühnensamt Chopin II vereint hochwertige Optik, funktionale Eigenschaften und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Trotz seines geringen Flächengewichts von ca. 350 g/m² vermittelt dieser leichte, schwer entflammbar ausgerüstete Baumwollsamt durch seinen hohen, voluminösen Flor die Anmutung eines deutlich schwereren Stoffes – vergleichbar mit ca. 600 g/m². Ideal für hochwertige Vorhang- und Dekorationslösungen mit professionellem Anspruch.
Der aus 100 % Baumwolle gefertigte Samt ist schwer entflammbar ausgerüstet und erfüllt die Anforderungen der Brandklassen C1 nach EN 13773 sowie B-s1-d0 nach EN 13501-1. Damit eignet er sich sowohl für öffentliche Räume – etwa Theater, Schulen oder Veranstaltungssäle – als auch für den gehobenen Wohn- und Objektbereich.
Der Einsatz als Hauptvorhang, Bühnenaushang oder Dekorsamt wird insbesondere für kleine bis mittlere Bühnen mit Vorhanghöhen bis ca. 10 m empfohlen. Größere Höhen sind im Einzelfall nach Rücksprache mit unseren Fachberatern und unter Berücksichtigung des konkreten Einsatzszenarios ebenfalls umsetzbar.
Technische Eigenschaften
- Material: 100 % Baumwolle, schwer entflammbar ausgerüstet
- Flächengewicht: ca. 350 g/m²
- Höchstzugkraft (nach EN ISO 13934-1):
– Kette: 390 N bei 4,5 % Bruchdehnung
– Schuss: 490 N bei 13,5 % Bruchdehnung
(jeweils bezogen auf 5 cm Musterbreite) - Knitterverhalten (nach AATCC 128-1977): Note 3
(Skala: 1 = starke Knitterbildung, 5 = sehr geringe Knitterneigung) - Produktion: Europäische Herstellung (EU)
Vorteile auf einen Blick
- Edle Bühnenoptik bei geringem Gewicht
- Schwer entflammbar gemäß europäischer Normen
- Gute mechanische Belastbarkeit
- Nachhaltige Produktion innerhalb der EU
- Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis für professionelle Anwendungen
Technische Details:
- schwer brennbar; EN 13501 B-s1-d0, EN 13773-C1
- schwerbrennbar lt. GOST R 50810-95
- 100% Baumwolle
- 350 g/m²
ANWENDUNGS- & WARNHINWEISE für schwer brennbare BAUMWOLLSTOFFE!
Gültig ab 1. Jänner 2014
Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, sind als schwer brennbar ausgewiesene Baumwollstoffe semipermanent schwer brennbar ausgerüstet. Dies bedeutet, die schwerbrennbaren Eigenschaften bleiben bestehen, solange das Material nicht stark gewässert oder gewaschen wird. Nach starker Wässerung oder Wäsche erlischt daher der Flammschutz!
Bei fachgerechter Chemisch-Reinigung ohne Detagiermittel und geringem Wasseranteil kann der Flammschutz bestehen bleiben. Tests nach Chemisch-Reinigungen sind zwingend nötig!
Anwendungs- & Warnhinweise für SAMTE!
gültig ab 1. Jänner 2014
1. Verpackung und Warenübernahme von Bühnensamten als Meterware:
Alle als Meterware gelieferte Bühnensamte werden sorgfältig und hängend in Transportkartons verpackt. Die Transportkartons werden grundsätzlich liegend und verzurrt auf Paletten versandt.
ACHTUNG: Der Käufer muss bei Warenübernahme darauf achten, dass alle Transportkartons liegend und verzurrt angeliefert werden! Ist dies nicht der Fall, muss er dies sofort auf den Speditionspapieren vermerken. Bei loser Ankunft der Transportkartons ist es wahrscheinlich, dass die Kartons während des Transportes stehend transportiert oder gelagert wurden. Dies führt zu einer irreversiblen Schädigung des Bühnensamtes. Deutliches Zeichen sind zebrartige / ziehharmonika-artige Falten und Druckstellen, die sich wiederholend bogenförmig an einer oder beiden Kanten ablaufen. Dies sind eindeutige Transportschäden, die der Spediteur/Transporteur zu tragen hat.
Der Käufer kann diese jedoch nur dann geltend machen, wenn er die lose Ankunft der Kartons sofort bei Warenübernahme auf den Speditionspapieren vermerkt oder die Annahme gänzlich verweigert. Eine Schädigung kann auch dann eingetreten sein, wenn keine äußerlich erkennbaren Schäden am Karton vorhanden sind! Im Weiteren gilt Punkt 10. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tüchler Bühnen- & Textiltechnik GmbH unverändert.
2. Farbgenauigkeit und Reflexionsstreifen
2.1 Trotz aller färberischen Sorgfalt sind geringfügige Farbtonabweichungen technisch bedingt nicht vollständig vermeidbar. Dies gilt auch innerhalb ein und derselben Färbepartie. Leichte Farbabweichungen, insbesondere solche, die bei Verarbeitung des Samtes zu Vorhängen mit Falten nicht oder kaum erkennbar wären, stellen keine Wertminderung des Bühnensamtes dar.
2.2 Der Winkel des Flors kann im Rollenverlauf unterschiedlich sein. Dies ist durch die Aufwicklung des Bühnensamtes technisch bedingt und führt zu einer unterschiedlichen Reflexion des einfallenden Lichts. Dadurch kann der Eindruck eines Farbablaufes (=langsame aber stetige Änderung des Farbtones in einer Rolle) entstehen, der real nicht existiert. Dies stellt keine Wertminderung dar.
2.3 Bühnensamte, die gelagert werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt des Verpackungsprozesses einem materialbedingten Relaxationsprozess. Dieser führt zu Mikrobewegungen. Nachdem sich Bühnensamt aufgrund der, als Widerhaken wirkenden Florrichtung auf der Rolle, in nur eine Richtung bewegen kann, entstehen unrunde Rollen. Diese unrunden Rollen zeigen regelmäßig eine klar erkennbare Kante, die den Eindruck erweckt, der Bühnensamt wäre unregelmäßig gewickelt. In dieser Kante ist der Winkel des Flors regelmäßig stark unterschiedlich zum rund verbliebenen Teil der Samtrolle. Dadurch werden regelmäßig stark sichtbare aber reversible Reflexionsstreifen verursacht. Diese Reflexionsstreifen stellen keine Wertminderung dar.
2.4 Der Flor richtet sich abhängig vom vorhandenen Raumklima nach einiger Zeit auf. Erst dann sind die Gleichmäßigkeit und die Fülle des Samtes wieder vollkommen hergestellt. Dieser Vorgang kann oft wochenlang dauern. Sollten trotz längerer Erholungszeit noch Reflexionsstreifen oder reflexionsbedingte Farbabläufe vorhanden sein, kann man durch leichtes Bedampfen und sanftes Bürsten in Richtung des Flors den Vorgang der Florerholung verkürzen bzw. unterstützen. Beachten Sie: in stark beheizten Räumen kann dieser Vorgang durch das Fehlen von Luftfeuchtigkeit noch verlängert werden.
3. Konfektion von Samt
3.1 Der Flor von Vorhangsamten ist in Längsrichtung gerichtet. Es kann daher entweder mit dem Flor „nach oben“ oder „nach unten“ gerichtet konfektioniert werden. Ist die Florrichtung vom Kunden nicht ausdrücklich angegeben, fertigt Tüchler Vorhänge mit der Florrichtung „nach oben“. Dies gibt der Farbe bei horizontalem Blickwinkel ein farbtiefes Erscheinungsbild. Allenfalls vorhandene Druckstellen oder Reflexionsstreifen sind so optisch weniger wirksam.
3.2 Wird der Samt auf Kundenwunsch oder durch den Kunden selbst mit der Florrichtung nach unten konfektioniert, trägt der Kunde das Risiko einer deutlicheren Sichtbarkeit von Reflexionsstreifen und Druckstellen.
3.3 Fertig konfektionierte Samtvorhänge benötigen nach dem Aufhängen Zeit, um sich zu erholen. Der Flor richtet sich abhängig vom vorhandenen Raumklima erst nach einiger Zeit auf. Erst dann sind Glanz und die Fülle des Samtes wieder vollkommen hergestellt. Dieser Vorgang kann wochenlang dauern und stellt keine Wertminderung dar. Sollten trotz längerer Erholungsphase noch Druckstellen vorhanden sein, kann man durch leichtes Bedampfen und sanftes Bürsten in Richtung des Flors den Vorgang der Florerholung verkürzen bzw. unterstützen. Beachten Sie: in stark beheizten Räumen kann dieser Vorgang durch das Fehlen von Luftfeuchtigkeit noch verlängert werden. Das Erscheinungsbild und der Farbton des Samtes können je nach Höhe des Vorhanges und Blickwinkel des Betrachters durch die unterschiedlichen Lichtreflexionen changieren.
4. Lichtechtheit
Samte von Tüchler werden unter hohem Standard auch in Bezug auf die Lichtechtheit gefärbt. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Gewebe absolut lichtecht ist. Alle Färbungen und Fasern werden durch Sonnenlicht geschädigt. Insbesondere bei Einfall von Sonnenlicht sollten Bühnensamte deshalb hinterfüttert werden. Wird eine Hinterfütterung vom Kunden nicht beauftragt oder selbst angefertigt, ist Tüchler frei von allen daraus folgenden Schadenersatz-, Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen.
5. Lichtdurchlässigkeit!
Samt ist in der Regel kein vollkommener Verdunkelungsstoff. Bei Tageslicht oder künstlicher Hinterleuchtung erkennbare sogenannte „Nadelstiche“ sind kleinere webtechnische Unregelmäßigkeiten, durch die Licht scheinen kann. Diese Unregelmäßigkeiten sind konstruktionsbedingt und stellen keine Wertminderung des Bühnensamtes dar.
Alle Samte ab einer Länge von 25m werden in Kartons auf Paletten verzurrt versandt. Bitte stellen Sie sicher, dass der Samt auch auf Palette verzurrt bei Ihnen ankommt. Wenn das nicht der Fall ist, dann nehmen Sie die Ware vom Transporteur nicht entgegen. Auch wenn die Verpackung äußerlich unbeschädigt ist, kann der Samt im inneren Druckstellen aufweisen. Eine besondere Eigenschaft von Samten ist, das der Flor bereits durch leichte Richtungsänderungen veränderte Reflexe zeigt, die als Streifigkeiten wahrgenommen werden können. Dies ist für Samt typisch und stellt keine Wertminderung dar. Beachten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere die „Besonderen Warnhinweise zu Samten“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.