Allgemeine Geschäftsbedingungen der TÜCHLER Gesellschaften
gültig ab 26. Mai 2026
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tüchler Bühnen- und Textiltechnik GmbH, einer mit ihr verbundenen Gesellschaft oder einer sonst im jeweiligen Webshop, Impressum, Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten TÜCHLER-Gesellschaft (im Folgenden „TÜCHLER“) und dem Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder Beauftragung gültigen Fassung.
(b) Als „Kunde“ im Sinne dieser AGB gelten je nach Zusammenhang Interessenten, Käufer, Auftraggeber, Besteller, Verbraucher/Konsumenten und Unternehmer.
(c) Diese AGB gelten unabhängig davon, über welchen Webshop, welche Website, Domain, Subdomain, Online-Plattform oder welchen sonstigen elektronischen Bestellweg von TÜCHLER der Vertrag angebahnt oder abgeschlossen wird, sofern im jeweiligen Impressum, Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung TÜCHLER genannt ist.
(d) Diese AGB gelten ebenso für Vertragsabschlüsse außerhalb eines Webshops, insbesondere aufgrund von Angeboten, Auftragsbestätigungen, E-Mail-, Telefon-, schriftlichen oder mündlichen Bestellungen.
(e) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, TÜCHLER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn TÜCHLER in Kenntnis solcher Bedingungen eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
(f) Der Kunde ist Verbraucher/Konsument, wenn er den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Kunde ist Unternehmer, wenn er als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(g) Juristische Personen, Vereine, Körperschaften, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Organisationen, Betriebe und sonstige Einrichtungen gelten bei Bestellungen im Rahmen ihrer Vereins-, Organisations-, Betriebs-, Veranstaltungs-, Schul-, Bildungs-, Projekt-, Beschaffungs- oder sonst dauerhaft organisierten Tätigkeit nicht als Verbraucher/Konsumenten.
2. Art der angebotenen Lieferungen und Leistungen
(a) Der Anbieter bietet Lieferungen und Leistungen für den Einsatz im Veranstaltungsbereich und für professionelle Nutzer an.
Sämtliche auf Websites, in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen oder andernorts gemachten Angaben oder Aussagen beziehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, auf den Einsatz im Veranstaltungsbereich.
(b) Der Veranstaltungsbereich erstreckt sich vom Eventveranstalter, von Gemeinde- und Schulbühnen über Veranstaltungs- und Mehrzweckhallen bis hin zu Großveranstaltungen, TV, Film, Theater und Oper, jeweils einschließlich deren Festinstallationen, Veranstaltungseinrichtungen und -dekorationen.
Die daraus folgenden unterschiedlichen Anforderungen haben, insbesondere in Verbindung mit der Tatsache, dass Veranstaltungen häufig besondere, individuelle oder einzigartige Wirkungen erzielen sollen, zugleich aber oft nur zeitlich begrenzt stattfinden, über die Jahrzehnte zur Entwicklung branchenspezifischer Besonderheiten geführt.
Dazu zählen beispielsweise projektbezogene Sonderlösungen, ausschließlich für den einmaligen oder kurzfristigen Einsatz entwickelte Prototypen, die veranstaltungstypische Verwendung von Industrieprodukten außerhalb klassischer Serien- oder Dauereinsatzbereiche sowie Anwendungen, die nach den Maßstäben anderer Branchen nicht oder nur eingeschränkt üblich wären.
Ebenso zählen dazu speziell für den Veranstaltungseinsatz entwickelte Waren, Vorrichtungen, Textilien, Folien, Oberflächen und Texturen, deren Eigenschaften, Beschaffenheit, Verarbeitung oder Erscheinungsbild an den Anforderungen des Veranstaltungsbereichs und nicht an den Maßstäben anderer Einsatzbereiche, insbesondere des Wohn-, Hotel-, Objekt-, Architektur- oder industriellen Serienbereichs, zu messen sind.
Branchentypisch sind außerdem geringere Anforderungen an Oberflächenbeschaffenheit, Oberflächengüte, optische Gleichmäßigkeit, Dauerhaftigkeit oder Detailausführung, soweit diese für den vorgesehenen Veranstaltungseinsatz nicht wesentlich sind. Besonders ist auch, dass für viele Waren, Leistungen, Anwendungen und Ausführungen im Veranstaltungsbereich weder national noch international verbindliche Normen oder allgemein anerkannte Standards bestehen.
(c) Der Anbieter erbringt Lieferungen und Leistungen und fertigt Waren daher, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nach den für die Veranstaltungsbranche üblichen Kriterien und Maßstäben.
Als branchenüblich gilt eine Lieferung, Leistung oder Ausführung jedenfalls dann, wenn der Anbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen eine vergleichbare Lieferung, Leistung oder Ausführung in Österreich, Deutschland oder einem anderen Land bereits in ähnlicher Einsatz- oder Verwendungsart erbracht hat und diese dort ohne berechtigte Mängelrüge zum Einsatz gekommen ist.
Maßgeblich ist dabei nicht, ob die Lieferung, Leistung oder Ausführung den Anforderungen anderer Branchen, Einsatzbereiche oder Normensysteme entspricht, sondern ob sie für den vereinbarten oder nach den Umständen erkennbaren Einsatz im Veranstaltungsbereich geeignet und nach den dort üblichen Maßstäben vertretbar ist.
(d) Normen, Standards, Richtlinien, Prüfmethoden, technische Regelwerke oder Gutachten, insbesondere DIN-, ÖNORM-, EN- oder sonstige nationale oder internationale Normen und Standards, begründen nur dann eine geschuldete Beschaffenheit oder einen Mangelmaßstab, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, zwingend gesetzlich anwendbar sind oder in diesen AGB ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erklärt werden.
Die bloße Heranziehung solcher Normen, Standards, Richtlinien, Prüfmethoden oder Gutachten zu Informations-, Vergleichs-, Prüf- oder Beurteilungszwecken führt nicht dazu, dass deren Anforderungen als vereinbarte Beschaffenheit gelten. Mängelrügen, Beanstandungen oder Ansprüche können daher nicht allein darauf gestützt werden, dass eine Lieferung, Leistung oder Ausführung von solchen nicht ausdrücklich vereinbarten oder nicht zwingend anwendbaren Normen, Standards, Richtlinien, Prüfmethoden oder Gutachten abweicht.
3. Abweichungsvorbehalte und Toleranzen
(a) TÜCHLER ist bemüht, die vertraglich vereinbarten Mengen, Maße und Ausführungen einzuhalten. Technisch, produktionsbedingt, materialbedingt oder branchenüblich lassen sich Abweichungen jedoch nicht immer vermeiden. Handelsübliche, produktionsübliche oder materialtypische Abweichungen gelten daher als vertragsgemäß, soweit sie die Verwendung im vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Einsatzbereich nicht wesentlich beeinträchtigen.
(b) Bei Produkten der Textilindustrie, Meterware, Folien, Tanz- und Bodenbelägen sowie ähnlichen Flächengebilden können Regelstücklängen, Rollenlängen, Breiten, Farben, Oberflächen, technische Werte und sonstige Eigenschaften produktions- oder materialbedingt abweichen. Über- oder Unterlieferungen bis zu 15 % gelten als vereinbart. Zur Abrechnung gelangt die tatsächlich gelieferte Menge, sofern die Abweichung 15 % nicht übersteigt. Bei Sonderfärbungen, Sonderproduktionen oder kundenspezifischen Volumenbestellungen gilt dies für das Gesamtvolumen in gleichem Maße.
(c) Für Textilien, Folien, Tanz- und Bodenbeläge sowie ähnliche Flächengebilde gelten insbesondere folgende Abweichungsvorbehalte und Toleranzen:
· Schrägverzug: +/- 1,5 % der Gewebebreite
· Längenabweichung: +/- 3 %
· Einlaufabweichung: +/- 3 %
· Maßabweichungen bei konfektionierten Textilien, Folien, Tanz- und Bodenbelägen sowie ähnlichen Flächengebilden: +/- 1,5 %
(d) Weitergehende handelsübliche, produktionsübliche oder materialtypische Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Struktur, Oberfläche, Spannung, Planlage, Rollenwicklung, Schnittbild, Kantenverlauf, Falten, Druckstellen, Wickelspuren oder Bearbeitungsspuren, bleiben vorbehalten.
(e) Zuschnitte von Meterware, Folien, Tanz- und Bodenbelägen, Textilien sowie ähnlichen Flächengebilden sind keine Präzisionszuschnitte. Die Bestellung eines Zuschnitts bedeutet ausschließlich, dass ein Stück mit mindestens der bestellten Länge geliefert wird. Um eine Unterschreitung der bestellten Mindestlänge zu vermeiden, können Zuschnitte branchenüblich mit Übermaß geliefert werden. Maßgeblich bleiben auch bei Zuschnitten die allgemeinen Abweichungsvorbehalte und Toleranzen dieser AGB.
(f) Präzise Maßfertigungen, exakte Zuschnitte oder Zuschnitte mit besonderen Anforderungen an Maßhaltigkeit, Kantenverlauf, Schnittbild, Winkelgenauigkeit, Weiterverarbeitung oder Einbaumaß erfolgen ausschließlich aufgrund eines gesonderten Angebots als Konfektion, Sonderbearbeitung oder Maßanfertigung.
(g) Bei Profilen, Vorhangschienen, Vorhangprofilen, Schienensystemen, Rohren und vergleichbarer Stangenware gelten normale Zuschnitte ebenfalls nicht als Präzisionszuschnitte. Die Bestellung eines Zuschnitts bedeutet auch hier ausschließlich, dass ein Stück mit mindestens der bestellten Länge geliefert wird. Zur Vermeidung von Unterlängen können solche Zuschnitte mit branchenüblichem Übermaß geliefert werden. Präzise Zuschnitte, exakte Einbaumaße, Gehrungen, Sonderbohrungen, Sonderbearbeitungen oder sonstige maßgenaue Bearbeitungen erfolgen ausschließlich aufgrund eines gesonderten konfektions- oder bearbeitungsbezogenen Angebots.
(h) Soweit für einzelne Waren besondere technische Datenblätter, Produktinformationen, Anwendungs- und Warnhinweise, Angebote oder Auftragsbestätigungen abweichende oder ergänzende Toleranzen enthalten, gehen diese den allgemeinen Toleranzen dieser Ziffer vor.
(i) Des Weiteren gelten, soweit einschlägig, die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie in der jeweils gültigen Fassung.
4. Vertragsschluss
4.1 Vertragsschluss mittels Webshop
4.1.1 Anbieterkennzeichnung
(a) Die jeweils maßgebliche Anbieterkennzeichnung, einschließlich Firma, Anschrift, Kontaktdaten, Registerdaten, UID- bzw. Steuernummer und zuständiger Aufsichtsbehörde, ergibt sich aus dem Impressum des jeweiligen Webshops bzw. aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.
4.1.2 Allgemeine Bestimmungen
(b) Vertragspartner des Kunden ist jene TÜCHLER-Gesellschaft, die im jeweiligen Angebot, Webshop, Impressum, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausdrücklich als Vertragspartner genannt ist. Fehlt eine solche ausdrückliche Angabe, gilt die in Ziffer 4.3 genannte TÜCHLER-Gesellschaft nach dem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kunden als Vertragspartner.
(c) Die Präsentation von Waren und Leistungen im Webshop ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot von TÜCHLER dar.
(d) Der Kunde kann Waren und Leistungen aus dem Sortiment des Webshops auswählen und in den Warenkorb legen. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die wesentlichen Bestelldaten zusammenfassend dargestellt. Der Kunde kann seine Angaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und ändern.
(e) Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer sinngemäß gleichwertigen Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
(f) Der Kunde kann die Bestellung nur absenden, wenn er die Geltung dieser AGB sowie der im Bestellvorgang einbezogenen Produktinformationen, Anwendungs- und Warnhinweise, Widerrufsbelehrungen und sonstigen Hinweise bestätigt.
(g) TÜCHLER sendet dem Kunden nach Eingang der Bestellung eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(h) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme der Bestellung durch TÜCHLER, durch Versandbestätigung, durch Bereitstellung zur Abholung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
(i) TÜCHLER ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(j) Eine Stornierung durch den Kunden vor Vertragsabschluss ist nur möglich, sofern sich die Ware oder Leistung noch nicht in Beschaffung, Zuschnitt, Konfektion, Produktion, Bearbeitung, Kommissionierung oder Versandvorbereitung befindet und TÜCHLER der Stornierung zustimmt.
(k) Bestelldaten, AGB und die für den Vertrag maßgeblichen Hinweise werden dem Kunden im Zuge des Bestellvorgangs elektronisch zur Verfügung gestellt und nach Vertragsschluss auf dauerhaftem Datenträger, insbesondere per E-Mail, übermittelt.
4.1.3 Vertragsschluss mit Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, werden ihm die gesetzlich erforderlichen Informationen vor Abgabe der Bestellung im Webshop zur Verfügung gestellt.
(b) Der Verbraucher/Konsument hat im Bestellvorgang die Möglichkeit, seine Angaben vor Abgabe der Bestellung zu prüfen und zu berichtigen.
(c) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die Bestimmungen dieser AGB zum Widerrufsrecht sowie die dem Verbraucher/Konsumenten zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung.
4.1.4 Vertragsschluss mit Unternehmern, Vereinen und Organisationen
(a) Der Kunde hat im Bestellvorgang zutreffend anzugeben, ob er als Verbraucher/Konsument oder nicht als Verbraucher/Konsument bestellt. Bestellt der Kunde als Unternehmer, Verein, juristische Person, Körperschaft öffentlichen Rechts, öffentlicher Auftraggeber, Gebietskörperschaft, Schule, Bildungseinrichtung, Organisation, Betrieb oder sonstige Einrichtung, gelten die für Unternehmer vorgesehenen Bestimmungen dieser AGB, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(b) TÜCHLER ist berechtigt, Unternehmernachweise, insbesondere Firmenbuchnummer, UID-Nummer, Vereinsdaten, Behördenangaben, Schul- oder Einrichtungsdaten, Rechnungsdaten oder sonstige Nachweise zur Unternehmereigenschaft oder Nichtverbrauchereigenschaft anzufordern und die Bestellung bis zur Klärung zurückzustellen oder abzulehnen.
(c) Gibt der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben zu seiner Eigenschaft als Verbraucher/Konsument oder Unternehmer, zu seiner Identität, Rechnungsadresse, Lieferadresse, UID-Nummer oder sonstigen vertragsrelevanten Daten an, trägt er die daraus entstehenden Nachteile, Kosten und Verzögerungen.
4.2 Vertragsschluss außerhalb des Webshops
4.2.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) Vertragspartner des Kunden ist jene TÜCHLER-Gesellschaft, die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung, Rechnung oder sonstigen Vertragsunterlage als Vertragspartner genannt ist. Fehlt eine solche ausdrückliche Angabe, gilt die in Ziffer 4.3 genannte TÜCHLER-Gesellschaft nach dem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kunden als Vertragspartner.
(b) Angebote von TÜCHLER sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
(c) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von TÜCHLER schriftlich, per E-Mail, über ein elektronisches Freigabesystem oder in sonst nachweisbarer Form annimmt oder TÜCHLER die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung, Lieferung, Bereitstellung zur Abholung oder Beginn der Leistungsausführung annimmt.
(d) Enthält das Angebot oder die Auftragsbestätigung Maße, Ausführungen, Farben, Skizzen, Pläne, Stücklisten, technische Angaben, Sonderanfertigungen, Zuschnitte, Konfektionen oder sonstige kundenspezifische Angaben, hat der Kunde diese vor Annahme sorgfältig zu prüfen. Nach Annahme gelten diese Angaben als vom Kunden freigegeben.
(e) TÜCHLER ist berechtigt, Angebote und Auftragsbestätigungen zu widerrufen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb der angegebenen Annahmefrist, mangels einer solchen Frist innerhalb von 14 Werktagen, annimmt. Alle Angebote bleiben bis zur Annahme durch den Kunden freibleibend.
4.2.2 Vertragsschluss mit Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, werden ihm die gesetzlich erforderlichen Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt, soweit sie sich nicht bereits unmittelbar aus den Umständen ergeben.
(b) Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Informationspflichten und, soweit anwendbar, die Bestimmungen zum Widerrufsrecht sowie die dem Verbraucher/Konsumenten zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung.
(c) Der Verbraucher/Konsument hat Angebote, Auftragsbestätigungen, Maße, Farben, Ausführungen, Skizzen, Pläne, Produktinformationen, Anwendungs- und Warnhinweise sowie sonstige Vertragsunterlagen vor Annahme sorgfältig zu prüfen. Gibt der Verbraucher/Konsument ein Angebot frei oder nimmt er es an, gelten die darin enthaltenen Angaben als Grundlage des Vertrags.
4.2.3 Vertragsschluss mit Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer, kommt der Vertrag spätestens mit schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder schlüssiger Annahme des Angebots, mit Freigabe von Plänen, Maßen, Skizzen, Ausführungen oder sonstigen Vertragsunterlagen, mit Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder mit Beginn der Leistungsausführung durch TÜCHLER zustande.
(b) Mündliche Bestätigungen, telefonische Bestellungen, E-Mail-Freigaben, Projektfreigaben, Planfreigaben, Maßfreigaben und sonstige Freigaben des Unternehmers sind verbindlich. Risiken, Kosten und Verzögerungen aus unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder nachträglich geänderten Angaben, Maßen, Plänen, Freigaben oder sonstigen Vorgaben des Unternehmers trägt der Unternehmer.
(c) Bestellt der Kunde als Unternehmer, Verein, juristische Person, Körperschaft öffentlichen Rechts, öffentlicher Auftraggeber, Gebietskörperschaft, Schule, Bildungseinrichtung, Organisation, Betrieb oder sonstige Einrichtung, gelten die für Unternehmer vorgesehenen Bestimmungen dieser AGB.
(d) TÜCHLER ist berechtigt, Unternehmernachweise, insbesondere Firmenbuchnummer, UID-Nummer, Vereinsdaten, Behördenangaben, Schul- oder Einrichtungsdaten, Rechnungsdaten oder sonstige Nachweise zur Unternehmereigenschaft anzufordern und die Bearbeitung bis zur Klärung zurückzustellen oder abzulehnen.
(e) Gibt der Unternehmer unrichtige oder unvollständige Angaben zu seiner Identität, Unternehmereigenschaft, Rechnungsadresse, Lieferadresse, UID-Nummer oder sonstigen vertragsrelevanten Daten an, trägt er die daraus entstehenden Nachteile, Kosten und Verzögerungen.
4.3 TÜCHLER-Gesellschaften
Sofern im Einzelfall kein anderer Vertragspartner ausdrücklich genannt ist, gilt für die Zuordnung des Vertragspartners folgende Übersicht:
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Land |
TÜCHLER-Gesellschaft |
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Österreich |
Tüchler Bühnen- und Textiltechnik GmbH Rennbahnweg 78 1220 Wien, Österreich Telefon: +43 (0)1 400 10 E-Mail: info@tuechler.at Handelsgericht Wien, FN 265204g UID-Nummer: ATU61869589 Geschäftsführer: Ing. Mag. Christoph Lach |
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Deutschland |
TÜCHLER Deutschland GmbH Tirolerstraße 6 / I. OG links 45659 Recklinghausen, Deutschland Telefon: +49 (0)2361 302 36-0 E-Mail: info@tuechler.net Handelsregister: HRB 6664, Amtsgericht Recklinghausen UID-Nummer: DE281122872 Geschäftsführer: Ing. Mag. Christoph Lach |
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Polen |
Tuchler Polska Sp. z o.o. ul. Staniewicka 18 PL-03-310 Warszawa, Polen Telefon: +48 (22) 647 90 50 E-Mail: info@tuchler.pl Numer KRS: 0000250239 Wydział KRS: XIII Wydział Gospodarczy Krajowego Rejestru Sądowego, Sąd Rejonowy dla M.St. Warszawy w Warszawie NIP: PL9512169907 Zarząd: Mgr. Inż. Christoph Lach |
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Tschechien |
Tuchler jevištní & textilní technika spol. s r.o. Komenského 427 CZ-664 53 Újezd u Brna, Tschechische Republik Telefon: +420 5 4422 9001 E-Mail: info@tuchler.cz Firmenbuchnummer: 41604270 Firmenbuchgericht: Brno UID-Nummer: CZ41604270 Geschäftsführer: Ing. Mag. Christoph Lach |
5. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfolgen
5.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) Diese Bestimmungen gelten nur, soweit dem Kunden nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht zusteht.
(b) Für Zuschnitte, Konfektionen, Sonderbearbeitungen, Maßanfertigungen und sonstige kundenspezifische Waren gelten ergänzend die Abweichungsvorbehalte und Toleranzen gemäß Ziffer 3 dieser AGB.
5.2 Widerrufsrecht bei Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, steht ihm bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
(b) Kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht, soweit Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung, Zuschnitt, Konfektion, Bearbeitung, Veredelung, Sonderfarbe, Sondermaß oder sonstige Ausführung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher/Konsumenten maßgeblich ist oder die Waren eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für nach Kundenmaß zugeschnittene Meterware, Textilien, Folien, Tanz- und Bodenbeläge, Vorhangschienen, Profile, Schienensysteme und vergleichbare Waren, sofern der Zuschnitt, die Bearbeitung oder Fertigung nach Kundenvorgaben erfolgt.
(c) Dies gilt insbesondere für Zuschnitte von Meterware, Textilien, Folien, Tanz- und Bodenbelägen, Aluminium-Stangenware, Vorhangschienen, Vorhangprofilen, Schienensystemen sowie vergleichbaren Waren, sofern diese auf Kundenbestellung zugeschnitten, bearbeitet, konfektioniert, beschafft oder gefertigt wurden.
(d) Bei Bestehen eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts gilt ergänzend die dem Verbraucher/Konsumenten zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular.
5.3 Kein Widerrufsrecht bei Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer, besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften.
(b) Rücknahmen, Umtausch, Stornierungen oder Gutschriften zugunsten von Unternehmern erfolgen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von TÜCHLER und nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB, insbesondere der Regelungen zu Rücksendung, freiwilliger Rücknahme und Gutschrift.
6. Preise, Versandkosten und Nebenkosten
(a) Alle Preisangaben im Webshop gegenüber Verbraucher/Konsumenten verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(b) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Versand-, Verpackungs-, Zoll-, Einfuhr- und sonstiger Nebenkosten.
(c) Die vom Kunden zu tragenden Versandkosten für die Lieferung zum Kunden werden vor Abgabe der Bestellung im Webshop, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen, soweit dies nach Art der Ware und des Versandwegs vorab möglich ist.
(d) Bei sperriger, schwerer, langer, rollenförmiger oder sonst nur per Spedition, Sondertransport oder besonderer Versandart lieferbarer Ware können zusätzliche Verpackungs-, Transport-, Langgut-, Rollen-, Avisierungs-, Zoll-, Einfuhr-, Maut-, Insel-, Erschwernis- oder sonstige Nebenkosten anfallen.
(e) Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Druck- oder Preisfehler begründen keinen Anspruch auf Lieferung oder Leistung zu dem fehlerhaften Preis.
7. Rücksendung, freiwillige Rücknahme und Gutschrift
7.1 Rücksendung durch Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument und übt er ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht aus, trägt er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
(b) TÜCHLER kann die Rückzahlung verweigern, bis TÜCHLER die Ware wieder zurückerhalten hat oder der Verbraucher/Konsument den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesendet hat.
(c) Der Verbraucher/Konsument hat die Ware ordnungsgemäß und transportsicher zurückzusenden. Er hat TÜCHLER einen Wertverlust der Ware zu ersetzen, soweit dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
(d) Eine Rückzahlung erfolgt daher nur in jener Höhe, die sich nach Prüfung der zurückgesendeten Ware und unter Berücksichtigung eines allfälligen Wertverlustes ergibt.
(e) Bei paketversandfähiger Ware richten sich die Rücksendekosten nach dem vom Verbraucher/Konsumenten gewählten Rücksendetransport.
(f) Bei nicht paketversandfähiger, sperriger, schwerer, langer oder sonst nur per Spedition, Sondertransport oder besonderer Versandart rücksendbarer Ware trägt der Verbraucher/Konsument die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Da diese Kosten vorab nicht immer exakt berechnet werden können, gelten die im Webshop, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Versandkosten der Hinsendung als Berechnungsgrundlage und Orientierung für die voraussichtlichen Mindestkosten der Rücksendung. Die tatsächlichen Rücksendekosten können aufgrund von Abhol-, Speditions-, Langgut-, Rollen-, Verpackungs-, Avisierungs- oder sonstigen Transportbedingungen auch deutlich höher sein.
7.2 Rücksendung und Rücknahme durch Unternehmer
(a) Ist der Kunde Unternehmer, besteht kein Anspruch auf Rücknahme, Umtausch, Rückerstattung oder Gutschrift, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingendes Recht entgegensteht.
(b) Rücknahmen von Unternehmern erfolgen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von TÜCHLER. Eine Zustimmung zur Rücknahme erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch auf künftige Rücknahmen.
(c) Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Unternehmers. Der Unternehmer trägt sämtliche Kosten der Rücksendung, Rückholung, Prüfung, Bearbeitung, Neuverpackung, Wiedereinlagerung und sonstigen Abwicklung der Rücknahme.
(d) Eine Gutschrift erfolgt ausschließlich nach Eingang und Prüfung der zurückgesendeten Ware durch TÜCHLER und nur, wenn TÜCHLER die Ware als rücknahme- und wiederverkaufsfähig anerkennt.
(e) TÜCHLER ist berechtigt, angemessene Bearbeitungs-, Prüf-, Wiedereinlagerungs-, Verpackungs- und Verwaltungskosten zu verrechnen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt diese Pauschale 30 % des Warenwertes der zurückgenommenen Ware.
(f) Ist die Ware beschädigt, verschmutzt, unvollständig, verarbeitet, zugeschnitten, verändert, nicht ordnungsgemäß verpackt, nicht eindeutig zuordenbar oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur eingeschränkt wiederverkaufsfähig, ist TÜCHLER berechtigt, die Gutschrift entsprechend zu kürzen oder vollständig abzulehnen.
(g) Übersteigen Bearbeitungsaufwand, Prüfaufwand, Wiedereinlagerungskosten, Verpackungskosten, Wertminderung oder sonstige Schäden die Pauschale gemäß lit. (e), bleibt TÜCHLER berechtigt, den darüber hinausgehenden Betrag zu verrechnen.
8. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
8.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden im Webshop, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. TÜCHLER behält sich vor, im Einzelfall nur bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren.
(b) Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Webshop, im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
(c) Bei Zahlung mittels Lastschrift oder vergleichbarer Zahlungsart hat der Kunde TÜCHLER jene Kosten zu ersetzen, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift oder fehlgeschlagene Zahlung entstehen.
(d) Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese in der vereinbarten Höhe zum vereinbarten Termin, mangels anderer Vereinbarung binnen 3 Werktagen nach Vertragsschluss, zu leisten. Vereinbarte Lieferzeiten beginnen erst mit Eingang der Anzahlung bei TÜCHLER zu laufen. TÜCHLER beginnt mit kundenspezifischen Fertigungen, Produktionen, Zuschnitten, Konfektionen oder Sonderbeschaffungen erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
(e) Ein verspäteter Eingang der Anzahlung kann zu einer Verschiebung der Lieferzeit führen, die über die Dauer der verspäteten Zahlung hinausgeht. Kosten und Nachteile, die durch eine vom Kunden zu vertretende verspätete Anzahlung entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Vereinbarte Fixtermine gelten nur, wenn TÜCHLER diese trotz verspäteter Anzahlung ausdrücklich neuerlich schriftlich bestätigt.
8.2 Zahlung und Verzug bei Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, gerät er mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt.
(b) Im Verzugsfall ist TÜCHLER berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe, derzeit 4 % pro Jahr, zu verrechnen.
(c) TÜCHLER ist berechtigt, dem Verbraucher/Konsumenten angemessene und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten zu verrechnen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
8.3 Zahlungsfälligkeit und Verzug bei Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer, gerät er mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht spätestens zum vereinbarten Zahlungstermin bezahlt.
(b) Wurde kein Zahlungstermin vereinbart, tritt Verzug ein, wenn der Unternehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt.
(c) Im Verzugsfall ist TÜCHLER berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe, derzeit 9,0 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz, zu verrechnen.
(d) Ist der Kunde Unternehmer, ist TÜCHLER im Verzugsfall zusätzlich berechtigt, angemessene und zweckentsprechende Mahn-, Inkasso-, Auskunfts-, Rechtsverfolgungs- und Betreibungskosten zu verrechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeter Beträge, einschließlich Nebenforderungen, im Eigentum von TÜCHLER.
(b) Der Kunde hat TÜCHLER unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreifen oder solche Zugriffe drohen.
9.2 Eigentumsvorbehalt bei Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, darf er die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor vollständiger Bezahlung weder weiterveräußern, verpfänden, sicherungsweise übereignen noch sonst darüber verfügen.
9.3 Eigentumsvorbehalt bei Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb zulässig.
(b) Der Unternehmer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bis zur Höhe der offenen Forderungen von TÜCHLER aus dem jeweiligen Vertrag an TÜCHLER ab. TÜCHLER nimmt diese Abtretung an.
(c) Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. TÜCHLER ist berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Unternehmer mit Zahlungen gegenüber TÜCHLER in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
(d) Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch einen Unternehmer erfolgt für TÜCHLER. Entsteht dadurch eine neue Sache, erwirbt TÜCHLER Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
(e) Der Unternehmer hat TÜCHLER unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, auf daraus entstandene Sachen oder auf an TÜCHLER abgetretene Forderungen zugreifen oder solche Zugriffe drohen.
10. Lieferung und Montage
10.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) TÜCHLER bestimmt die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(b) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dadurch verursachte zusätzliche Versandkosten trägt TÜCHLER, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(c) Bei vereinbarter Lieferung, Montage, Verlegung oder Installation hat der Kunde rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, damit die Leistung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Dazu zählen insbesondere freie Zufahrt, geeignete Entlademöglichkeit, Zugänglichkeit der Montage- oder Verlegestelle, ausreichender Arbeitsbereich, Stromversorgung, tragfähige Untergründe sowie die rechtzeitige Bekanntgabe besonderer örtlicher Risiken oder Einschränkungen.
(d) Das Liefer-, Montage- und Verlegepersonal ist nicht verpflichtet und nicht befugt, Leistungen zu erbringen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können gesondert verrechnet werden.
(e) Sämtliche Montage-, Verlege- und Installationsarbeiten werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach den für den Veranstaltungsbereich üblichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen ausgeführt. Darüber hinausgehende Anforderungen, insbesondere Anforderungen des Wohn-, Hotel-, Objekt-, Projekt- oder Architekturbereichs an Oberflächen, Ebenmäßigkeit, Maßgenauigkeit, Optik, Dauerhaftigkeit oder Ausführungsqualität, müssen vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart und von TÜCHLER bestätigt werden.
10.2 Lieferung und Montage bei Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher/Konsumenten oder an einen von diesem benannten empfangsbereiten Dritten über.
(b) Beauftragt der Verbraucher/Konsument selbst den Beförderer, ohne eine von TÜCHLER angebotene Versandart zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Beförderer über.
(c) Bei Montage-, Verlege- oder Installationsleistungen hat der Verbraucher/Konsument TÜCHLER vor Vertragsabschluss auf ihm bekannte besondere Anforderungen, örtliche Gegebenheiten, Risiken, behördliche Vorgaben oder Nutzungszwecke außerhalb des Veranstaltungsbereichs hinzuweisen.
(d) Entstehen Wartezeiten, Leerläufe, vergebliche Anfahrten oder Mehraufwendungen aus Gründen, die der Verbraucher/Konsument zu vertreten hat, ist TÜCHLER berechtigt, die dadurch entstehenden angemessenen Kosten zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.3 Lieferung und Montage bei Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der Ware auf den Unternehmer über, sobald TÜCHLER die Ware an das Transportunternehmen, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben hat.
(b) Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus Gründen, die der Unternehmer zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft auf den Unternehmer über.
(c) Wartezeiten, Leerläufe, vergebliche Anfahrten, erschwerte Zufahrten, fehlende Entlademöglichkeiten, fehlende Mitwirkung, nicht vorbereitete Montage- oder Verlegeorte sowie sonstige Mehraufwendungen, die TÜCHLER nicht zu vertreten hat, werden dem Unternehmer zu den jeweils gültigen Kostensätzen verrechnet.
(d) Der Unternehmer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe oder Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Transportschäden, Fehlmengen oder offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Gesetzliche oder vertragliche Rügeobliegenheiten bleiben unberührt.
(e) Übernimmt der Unternehmer selbst oder durch Dritte Transport, Entladung, Lagerung, Montage, Verlegung, Weiterverarbeitung oder Installation, haftet TÜCHLER nicht für daraus entstehende Schäden, Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen, sofern diese nicht von TÜCHLER zu vertreten sind.
11. Fixtermine, Lieferfristen, Rücktrittsrechte
11.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von TÜCHLER ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die bloße Bekanntgabe eines gewünschten oder benötigten Termins durch den Kunden begründet keinen verbindlichen Liefertermin, keinen Fixtermin und kein Fixgeschäft.
(b) Ein Fixtermin oder Fixgeschäft liegt nur vor, wenn TÜCHLER den Termin ausdrücklich schriftlich als „Fixtermin“ oder „Fixgeschäft“ bestätigt hat. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucher/Konsumenten bleiben unberührt.
(c) Lieferfristen beginnen erst, wenn alle für die Ausführung notwendigen technischen, kaufmännischen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen. Dazu zählen insbesondere vollständige Bestelldaten, freigegebene Pläne, Maße, Farben, Ausführungsdetails, erforderliche Anzahlungen, kundenseitige Freigaben sowie die Klärung offener technischer oder kaufmännischer Fragen.
(d) Verzögerungen, die auf fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Freigaben, Anzahlungen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden zurückzuführen sind, verlängern Lieferfristen angemessen. Dadurch verursachte Kosten und Nachteile trägt der Kunde, soweit er die Verzögerung zu vertreten hat.
(e) Von TÜCHLER nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Transportverzögerungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, erhebliche Beschaffungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Umstände, verlängern Lieferfristen angemessen. TÜCHLER wird den Kunden über solche Umstände informieren, soweit sie für die Vertragsdurchführung wesentlich sind.
11.2 Fixtermine, Lieferfristen und Rücktrittsrechte bei Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, bleiben seine gesetzlichen Rechte bei Lieferverzug unberührt.
(b) Gerät TÜCHLER gegenüber einem Verbraucher/Konsumenten mit einer fälligen Lieferung oder Leistung in Verzug, kann der Verbraucher/Konsument unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(c) Bei einem nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorliegenden Fixgeschäft kann der Verbraucher/Konsument im Fall nicht fristgerechter Lieferung oder Leistung ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
(d) Schadenersatzansprüche des Verbraucher/Konsumenten bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.3 Fixtermine, Lieferfristen und Rücktrittsrechte bei Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer, sind Liefertermine und Lieferfristen nur verbindlich, wenn sie von TÜCHLER ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Fixtermine und Fixgeschäfte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch TÜCHLER unter Verwendung der Bezeichnung „Fixtermin“ oder „Fixgeschäft“.
(b) Bei Nichteinhaltung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist hat der Unternehmer TÜCHLER schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Unternehmer zum Rücktritt hinsichtlich der betroffenen Lieferung oder Leistung berechtigt.
(c) Bei Teillieferungen oder teilbaren Leistungen ist ein Rücktritt nur hinsichtlich des verzögerten oder noch ausstehenden Teils zulässig, soweit dem Unternehmer die bereits erbrachten Teile zumutbar sind.
(d) Durch TÜCHLER nicht zu vertretende Störungen, insbesondere höhere Gewalt, Störungen bei Vorlieferanten, Transportverzögerungen, erhebliche Beschaffungsschwierigkeiten, Rohstoff- oder Energiemangel, behördliche Maßnahmen oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von TÜCHLER liegende Umstände, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen und begründen keine Ersatzansprüche des Unternehmers.
(e) TÜCHLER ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Vorlieferant, mit dem TÜCHLER ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, aus von TÜCHLER nicht zu vertretenden Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß liefert und TÜCHLER die Ware nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand anderweitig beschaffen kann. TÜCHLER wird den Unternehmer hierüber unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Lieferung unverzüglich erstatten.
(f) Schadenersatzansprüche des Unternehmers wegen Lieferverzuges bestehen nur, soweit TÜCHLER den Verzug zu vertreten hat und nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
12. Annahme- und Abholverzug
12.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) Der Kunde hat die Ware zum vereinbarten oder von TÜCHLER mitgeteilten Liefer-, Abhol- oder Übergabetermin anzunehmen und alle dafür erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.
(b) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich Lieferung, Abholung, Übergabe, Montage, Verlegung oder Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist TÜCHLER berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Kosten und Mehraufwendungen zu verlangen.
(c) Zu den ersatzfähigen Kosten zählen insbesondere Lagerkosten, Manipulationskosten, Verpackungskosten, zusätzliche Transportkosten, Rücktransportkosten, neuerliche Zustellkosten, Speditionskosten, Wartezeiten, Leerläufe, vergebliche Anfahrten, Personalaufwand sowie sonstige durch den Annahme- oder Abholverzug verursachte Aufwendungen.
12.2 Annahmeverzug bei Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, gelten bei Annahmeverzug die gesetzlichen Bestimmungen.
(b) Wurde Abholung vereinbart, hat der Verbraucher/Konsument die Ware innerhalb der vereinbarten Abholfrist abzuholen. Wurde keine Abholfrist vereinbart, hat die Abholung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Verständigung über die Abholbereitschaft zu erfolgen.
(c) Holt der Verbraucher/Konsument die Ware nicht fristgerecht ab oder nimmt er eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung nicht an, ist TÜCHLER berechtigt, ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erneut zur Abholung oder Annahme der Ware aufzufordern.
(d) Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist TÜCHLER berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Verbraucher/Konsumenten einzulagern oder dem Verbraucher/Konsumenten die Ware an die zuletzt bekannt gegebene Lieferadresse zuzustellen. Die dadurch entstehenden angemessenen Kosten sind vom Verbraucher/Konsumenten zu tragen, soweit er den Annahme- oder Abholverzug zu vertreten hat.
(e) TÜCHLER ist berechtigt, für die Einlagerung ab Ablauf der Nachfrist angemessene Lagerkosten zu verrechnen. Die Höhe der Lagerkosten richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand oder nach den im Webshop, Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Preisliste ausgewiesenen Kostensätzen.
(f) Weitergehende gesetzliche Rechte von TÜCHLER bleiben unberührt.
12.3 Annahmeverzug bei Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer und nimmt er die Ware nicht an, unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich Lieferung, Übergabe, Abholung, Montage, Verlegung oder Installation aus von ihm zu vertretenden Gründen, kommt er in Annahmeverzug.
(b) Wurde Abholung vereinbart, hat der Unternehmer die Ware innerhalb der vereinbarten Abholfrist abzuholen. Wurde keine Abholfrist vereinbart, hat die Abholung innerhalb von 7 Kalendertagen ab Verständigung über die Abholbereitschaft zu erfolgen.
(c) Holt der Unternehmer die Ware nicht fristgerecht ab oder wird eine Lieferung wegen Nichtannahme, fehlender Entlademöglichkeit, unzutreffender Lieferadresse, fehlender Erreichbarkeit oder aus sonstigen vom Unternehmer zu vertretenden Gründen nicht zugestellt und an TÜCHLER retourniert, trägt der Unternehmer sämtliche dadurch entstehenden Kosten.
(d) TÜCHLER ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers bei TÜCHLER oder bei einem Dritten einzulagern. Für die Einlagerung kann TÜCHLER ab Eintritt des Annahme- oder Abholverzugs angemessene Lagerkosten verrechnen; maßgeblich sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Preisliste oder sonst bekannt gegebenen Kostensätze, hilfsweise der tatsächlich entstandene Aufwand.
(e) Zusätzlich ist TÜCHLER berechtigt, eine angemessene pauschale Mehraufwandsentschädigung von 0,5 % des Nettoauftragswertes pro begonnenem Kalendertag, höchstens jedoch 15 % des Nettoauftragswertes, zu verrechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens oder höherer Mehraufwendungen bleibt TÜCHLER vorbehalten.
(f) Nach fruchtlosem Ablauf einer von TÜCHLER gesetzten angemessenen Nachfrist ist TÜCHLER berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers anderweitig zu lagern, zurückzusenden, zu verwerten oder, sofern eine Verwertung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, zu entsorgen. Der Unternehmer bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgelts sowie aller bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.
(g) Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte von TÜCHLER bleiben unberührt.
13. Sachmängelgewährleistung
13.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) Maßgeblich für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit der Ware sind die vereinbarte Beschaffenheit, das Angebot, die Auftragsbestätigung, die Produktbeschreibung, technische Datenblätter, Anwendungs- und Warnhinweise sowie die in diesen AGB geregelten Abweichungsvorbehalte und Toleranzen.
(b) Sämtliche Lieferungen und Leistungen von TÜCHLER erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für den Einsatz im Veranstaltungsbereich und nach den dort üblichen technischen, optischen und qualitativen Anforderungen.
(c) Keine Mängel sind handelsübliche, produktionsübliche, materialtypische oder branchenübliche Abweichungen, soweit diese nach diesen AGB, den Produktinformationen, technischen Datenblättern, Anwendungs- und Warnhinweisen oder sonstigen Vertragsunterlagen zulässig sind.
(d) Keine Mängel sind insbesondere Abweichungen, Veränderungen oder Beeinträchtigungen, die durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Lagerung, Feuchtigkeit, Temperatur- oder Witterungseinflüsse, ungeeignete Einsatzbedingungen, unsachgemäße Behandlung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungs- und Warnhinweisen, kundenseitige Verarbeitung, Zuschnitt, Montage, Reinigung, Imprägnierung, Verklebung, Verlegung oder sonstige Bearbeitung entstehen.
(e) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet TÜCHLER keine Eignung der Ware für besondere Einsatzzwecke außerhalb des Veranstaltungsbereichs, insbesondere nicht für den Wohnbereich, Hotelbereich, Objektbereich, Projektbereich oder für besondere behördliche, technische, optische, akustische, brandschutztechnische oder sonstige Anforderungen.
(f) Anforderungen aus Normen, Standards oder Prüfmethoden, die nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil wurden und nicht zwingend anwendbar sind, begründen keine weitergehende Beschaffenheitsvereinbarung.
(g) Garantien bestehen nur, wenn sie von TÜCHLER im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen schriftlichen Erklärung ausdrücklich als Garantie bezeichnet wurden.
13.2 Sachmängelgewährleistung bei Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
(b) Die dem Verbraucher/Konsumenten vor Vertragsabschluss im Webshop, im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in Produktinformationen, technischen Datenblättern, Anwendungs- und Warnhinweisen oder in diesen AGB bereitgestellten Angaben und Einschränkungen zum Einsatzbereich, insbesondere zum Einsatz im Veranstaltungsbereich, sowie zu technischen Eigenschaften, Normen, Standards, Optik, Oberflächenbeschaffenheit, Maßhaltigkeit, Toleranzen, Verarbeitung, Lagerung, Montage, Verwendung und Pflege gelten als Vertragsgrundlage und bestimmen die vereinbarte Beschaffenheit der Ware.
(c) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet TÜCHLER keine Eignung der Ware für Einsatzbereiche außerhalb des Veranstaltungsbereichs, insbesondere nicht für den Wohnbereich, Hotelbereich, Objektbereich oder Projektbereich oder für besondere behördliche, technische, optische, akustische, brandschutztechnische oder sonstige Anforderungen.
(d) Der Verbraucher/Konsument hat die bereitgestellten Produktinformationen, technischen Datenblätter, Anwendungs- und Warnhinweise sowie Hinweise zu Einsatzbereich, Toleranzen, Lagerung, Verarbeitung, Montage, Verwendung und Pflege zu beachten. Schäden, Beeinträchtigungen oder Abweichungen, die auf deren Nichtbeachtung, auf nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder auf ungeeignete Einsatzbedingungen zurückzuführen sind, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
(e) Handelsübliche, produktionsübliche, materialtypische oder branchenübliche Abweichungen, insbesondere die in diesen AGB geregelten Abweichungsvorbehalte und Toleranzen, stellen keinen Mangel dar.
(f) Garantien bestehen nur, wenn sie von TÜCHLER im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen schriftlichen Erklärung ausdrücklich als Garantie bezeichnet wurden.
(g) Schadenersatzansprüche des Verbraucher/Konsumenten bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelungen dieser AGB.
13.3 Sachmängelgewährleistung bei Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für nicht offensichtliche Mängel sechs Monate ab Übergabe der Ware, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(b) Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Übergabe, jedenfalls aber vor Verarbeitung, Zuschnitt, Montage, Verlegung, Verklebung, Imprägnierung, Weiterveräußerung oder sonstiger Verwendung, zu untersuchen.
(c) Offensichtliche Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen, Transportbeschädigungen oder sonstige erkennbare Abweichungen sind TÜCHLER unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Später hervorkommende Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(d) Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Untersuchung oder Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.
(e) Für normalen Verschleiß, gebrauchsbedingte Abnutzung, Verschleißteile sowie Schäden oder Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Lagerung, Verwendung, Verarbeitung, Reinigung, Montage, Verlegung, Verklebung, Imprägnierung oder sonstige kundenseitige Behandlung wird keine Gewähr übernommen.
(f) Bei berechtigter und rechtzeitig erhobener Mängelrüge ist TÜCHLER nach eigener Wahl berechtigt, Verbesserung, Austausch, Nachlieferung oder Gutschrift vorzunehmen.
(g) Der Unternehmer hat TÜCHLER die zur Prüfung und Behebung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Erfolgt eine Verarbeitung, Verwendung, Weiterveräußerung oder Veränderung der Ware trotz erkennbarer oder gerügter Abweichung ohne vorherige Freigabe durch TÜCHLER, sind Gewährleistungsansprüche insoweit ausgeschlossen.
(h) Ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers besteht nur hinsichtlich jenes angemessenen Betrags, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem behaupteten Mangel steht und zur Absicherung einer allfälligen berechtigten Mängelbehebung erforderlich ist.
14. Haftung
14.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) TÜCHLER haftet für Schäden nur, soweit diese von TÜCHLER oder von Personen, für die TÜCHLER einzustehen hat, zu vertreten sind.
(b) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(c) Ebenso unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden.
(d) Schadenersatzansprüche wegen behaupteter Mängel bestehen nur nach Maßgabe dieser Haftungsregelungen und der Bestimmungen zur Sachmängelgewährleistung.
(e) TÜCHLER haftet nicht für Schäden, Mängel, Funktionsbeeinträchtigungen oder Folgeschäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden, kundenseitig bereitgestellte Maße, Pläne, Zeichnungen, Muster, Materialien, Stoffe, Bauteile, Vorgaben, Einsatzbedingungen oder Freigaben zurückzuführen sind.
(f) TÜCHLER haftet nicht für Schäden, Mängel, Funktionsbeeinträchtigungen oder Folgeschäden, die auf nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Produktinformationen, technischen Datenblättern, Anwendungs- und Warnhinweisen, ungeeignete Einsatzbedingungen, unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung, Montage, Verlegung, Verklebung, Imprägnierung, Reinigung oder sonstige kundenseitige Behandlung zurückzuführen sind.
14.2 Haftung gegenüber Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, haftet TÜCHLER nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TÜCHLER gegenüber Verbraucher/Konsumenten nur, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist; jedenfalls unberührt bleiben Schäden an Personen, zwingende Gewährleistungsrechte und zwingende verbraucherschutzrechtliche Ansprüche.
(c) Keine Haftung besteht für Schäden, die auf Umstände gemäß Punkt 14.1 lit. (e) oder (f) zurückzuführen sind, soweit TÜCHLER diese Schäden nicht zu vertreten hat.
(d) Zwingende Rechte des Verbraucher/Konsumenten bleiben unberührt.
14.3 Haftung gegenüber Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer, haftet TÜCHLER nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(b) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
(c) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung, Projektverzögerungen, Mehrkosten aus Ersatzbeschaffung, Ersatzvornahmekosten, Vertragsstrafen, frustrierte Aufwendungen, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, reine Vermögensschäden sowie Ansprüche Dritter ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(d) TÜCHLER haftet gegenüber Unternehmern nicht für Schäden, Mängel, Funktionsbeeinträchtigungen oder Folgeschäden, die auf Umstände gemäß Punkt 14.1 lit. (e) oder (f) zurückzuführen sind.
(e) Verarbeitet, montiert, verlegt, verklebt, imprägniert, reinigt, verändert, verwendet oder veräußert der Unternehmer die Ware trotz erkennbarer oder gerügter Abweichung weiter, ist eine Haftung von TÜCHLER für daraus entstehende Schäden, Folgeschäden oder Mehrkosten ausgeschlossen.
(f) Soweit TÜCHLER gegenüber Unternehmern haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf den Nettoauftragswert jener Lieferung oder Leistung beschränkt, aus der der Schaden entstanden ist, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(g) Schadenersatzansprüche des Unternehmers verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen drei Jahren ab Übergabe der Ware oder Erbringung der Leistung, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(h) Der Unternehmer hat das Vorliegen eines Mangels, eines Schadens, der Schadenshöhe und des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schaden nachzuweisen.
(i) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter:innen, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von TÜCHLER.
15. Aufrechnung
15.1 Aufrechnung bei Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, gelten für die Aufrechnung die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
15.2 Aufrechnung bei Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Aufrechnung gegen Forderungen von TÜCHLER nur mit Gegenforderungen zulässig, die von TÜCHLER schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
16. Informationen zur Datenverarbeitung
TÜCHLER verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Zahlungs-, Liefer- und Serviceabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von TÜCHLER in der jeweils geltenden Fassung.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(b) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TÜCHLER, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.2 Schlussbestimmungen bei Verbraucher/Konsumenten
(a) Ist der Kunde Verbraucher/Konsument, gelten anstelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.
(b) Eine Rechtswahl gilt gegenüber Verbraucher/Konsumenten nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher/Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
(c) Für Klagen gegen Verbraucher/Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(d) für Deutschland gilt: TÜCHLER ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17.3 Schlussbestimmungen bei Unternehmern
(a) Ist der Kunde Unternehmer und hat er seinen Sitz in Österreich oder außerhalb Deutschlands, Polens und Tschechiens, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(b) Ist der Kunde Unternehmer und hat er seinen Sitz in Deutschland, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(c) Ist der Kunde Unternehmer und hat er seinen Sitz in Polen, gilt polnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(d) Ist der Kunde Unternehmer und hat er seinen Sitz in Tschechien, gilt tschechisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(e) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist bei Unternehmern Wien, wenn Vertragspartner Tüchler Bühnen- und Textiltechnik GmbH ist; Recklinghausen, wenn Vertragspartner TÜCHLER Deutschland GmbH ist; Warschau, wenn Vertragspartner Tuchler Polska Sp. z o.o. ist; Brünn, wenn Vertragspartner Tuchler jevištní & textilní technika spol. s r.o. ist.
(f) TÜCHLER ist berechtigt, den Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
(g) Ist eine Bestimmung gegenüber Unternehmern unwirksam, tritt anstelle der unwirksamen, undurchsetzbaren oder lückenhaften Bestimmung jene rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für allfällige Vertragslücken.
18. Anwendungs- und Warnhinweise
Die folgenden Anwendungs- und Warnhinweise sind integraler Bestandteil dieser AGB:
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Projektionsfolien Meterware
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Projektionsfolien verschweißt
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu schwer brennbaren Baumwollstoffen
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Materialien aus Trevira CS und Polyester FR Fasern
· Anwendungs- und Warnhinweise für schwer brennbare ausgerüstete Polyester Stoffe
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Samten
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zur Verwendung, Lagerung und Verlegung von Tanz- und Bodenbelägen
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Teppichplatinen Pallas
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zum Thema „Sprinklertauglichkeit“
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Flammschutzmitteln und deren Anwendung sowie zu Flammschutzimprägnierungen durch TÜCHLER
· Allgemeine Anwendungs- & Warnhinweise für Samtverbesserungsspray - VIS 2000
· Allgemeine Anwendungs- und Warnhinweise zu Klebebändern
· Anwendungs- & Warnhinweise für Kettenzüge und Seilwinden