In der Praxis des Brandschutzes werden zahlreiche Begriffe verwendet, die teilweise aus Normen, teilweise aus dem allgemeinen Sprachgebrauch stammen. Für eine korrekte fachliche Einordnung ist es wichtig zu unterscheiden, welche Begriffe normativ definiert sind und welche lediglich beschreibend oder umgangssprachlich verwendet werden.

Schwer entflammbar

Der Begriff „schwer entflammbar“ ist ein klar definierter normativer Begriff aus der DIN 4102.

Ein Material gilt als schwer entflammbar, wenn es die Baustoffklasse B1 nach DIN 4102 erreicht. Diese Bezeichnung ist Bestandteil des Normsystems und wird in Prüfberichten und Gutachten nach DIN 4102 ausdrücklich als Ergebnis genannt, zum Beispiel in der Form:

„Das geprüfte Material entspricht der Baustoffklasse B1 – schwer entflammbar.“

Wesentliche Punkte:

„Schwer entflammbar“ darf nur verwendet werden, wenn ein entsprechender Normnachweis nach DIN 4102 vorliegt.

Die Einstufung bezieht sich immer auf das konkret geprüfte Material (inklusive Ausrüstung, Aufbau und Applikation), nicht auf ein Flammschutzmittel als solches.

Ohne DIN-4102-Prüfung ist die Verwendung des Begriffs fachlich und rechtlich nicht korrekt.

Schwer brennbar

Der Begriff „schwer brennbar“ ist kein eigenständiger normativer Begriff, sondern ein allgemein gebräuchlicher Ausdruck, der vor allem im praktischen Sprachgebrauch verwendet wird.

Er dient häufig dazu, Materialien zu beschreiben, deren Brandverhalten durch geeignete Maßnahmen – etwa durch eine Flammschutzausrüstung – deutlich verbessert wurde, ohne dabei eine konkrete Normklasse zu benennen.

Typischerweise wird „schwer brennbar“ verwendet:

  • im Zusammenhang mit europäischen Normen, die ausschließlich mit alphanumerischen Brandklassen arbeiten,
    z. B.
    – EN 13501 (Brandklassen A1, A2, B, C … sowie Rauch- und Abtropfklassen s1, s2, d0, d1 usw.)
    – EN 13773 (Klassifizierung von Vorhängen in Klasse 1, 2, 3 …, häufig verkürzt als C1, C2 usw.),

um im täglichen Sprachgebrauch die durch bestimmte Brandklassen (z. B. B oder C nach EN 13501 bzw. Klasse 1 oder 2 nach EN 13773) erreichten brandschutztechnischen Eigenschaften vereinfacht und verständlich zu kommunizieren.

  • wenn eine allgemeine Beschreibung des Brandverhaltens gewünscht ist, ohne unmittelbar einen konkreten normativen Nachweis oder eine exakte Klassifizierung zu zitieren.

Unbrennbar

Unbrennbar ist ein normativ definierter Begriff und beschreibt Materialien, die unter üblichen Bedingungen nicht brennen und nicht zur Brandlast beitragen.

In der europäischen Klassifizierung nach EN 13501 entspricht dies typischerweise den Brandklassen A1 oder A2.

Wesentliche Abgrenzung:

Unbrennbarkeit ist eine Materialeigenschaft.

Sie kann nicht durch Imprägnierung oder Ausrüstung erreicht werden.

Brennbare Materialien können durch Flammschutzmittel in ihrem Brandverhalten verbessert werden, werden dadurch aber nicht unbrennbar.

Nicht brennbar

Der Ausdruck „nicht brennbar“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig verwendet, ist jedoch kein eigenständiger normativer Fachbegriff. In der brandschutztechnischen Bewertung wird stattdessen der normativ definierte Begriff „unbrennbar“ verwendet.

Flammgeschützt

Der Begriff „flammgeschützt“ ist kein normativer Fachbegriff. Er wird häufig im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet, um auszudrücken, dass ein Material mit einem Flammschutzmittel behandelt wurde.

Fachlich korrekt ist:

  • „flammgeschützt“ beschreibt keine definierte Brandklasse
  • der Begriff sagt nichts über das tatsächliche Brandverhalten oder eine Normerfüllung aus
  • er ist daher nicht geeignet für technische, rechtliche oder behördliche Aussagen
  • In der Fachwelt wird stattdessen immer angegeben:
    • welche Norm geprüft wurde
    • welche Klasse erreicht wurde

Unentzündlich und weitere Begriffe

Der Begriff „unentzündlich“ und andere Begriffe sind rein umgangssprachlicher Ausdrücke und werden in der Fachwelt nicht verwendet.

Er ist problematisch, weil:

  • er technisch nicht eindeutig definierbar ist
  • er suggeriert eine absolute Sicherheit, die es in der Praxis kaum gibt
  • er keiner Norm entspricht

Auch Materialien, die als unbrennbar klassifiziert sind, können unter extremen Bedingungen reagieren. Deshalb wird der Begriff „unentzündlich“ in normativen Zusammenhängen bewusst vermieden.

Zusammenfassung für die Praxis

Schwer entflammbar

→ normativ definierter Begriff der DIN 4102 (B1)

Schwer brennbar

→ gebräuchlicher Oberbegriff, keine eigenständige Normklasse

Unbrennbar

→ normativ definiert (z. B. A1/A2 nach EN 13501)

Flammgeschützt / unentzündlich

→ keine Fachbegriffe, keine normativen Aussagen, nicht beweiskräftig

Für fachlich korrekte Kommunikation – insbesondere gegenüber Behörden – ist immer die konkrete Norm und die erreichte Klassifizierung maßgeblich, nicht die umgangssprachliche Bezeichnung.