GOBELINTÜLL SUPER
1002316

GOBELINTÜLL SUPER

1002316
Ab 58,43 € 49,10 € Regular Price 74,38 €

günstigster Staffelpreis 118,21 €
Made in GB

Klassischer Gobelintüll für den Bühneneinsatz aus Baumwolle für

  • Horizonte
  • Schleier
  • Projektion
  • transparente Wand- & Deckenverspannungen

Sehr gut bemalbar zum Beispiel für Prospekte.


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Ab 58,43 € 49,10 € Regular Price 74,38 €
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Technische Details:
  • schwer brennbar; EN 13773-C2;ÖNORM B1, Q1, TR1
  • schwerbrennbar lt. GOST R 50810-95
  • 100% Baumwolle
  • Breite 1100 cm
  • 90 g/m²
  • ca. 70lfm Ballen
Warn- und Anwendungshinweise
  • Bei Zuschnitten stellt eine Längentoleranz von +/- 0,5m keine Wertminderung dar. 
  •  
  • Kombinieren Sie niemals verschieden Breiten auch wenn diese nominell dieselbe Farbe und Webeinstellung haben. Jede Breite wird auf eigenen Webstühlen hergestellt - es kommt dadurch zu leicht unterschiedlicher Gewebestruktur und Farbtönen.

    Anwendungs- & Warnhinweise zu "SPRINKLERTAUGLICHKEIT"!

    Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests des ÖTI oder abgeleitet aus Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.

    Beachten Sie, für den Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen):

    •es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit, der Materialen international anerkannte Geltung hätten.

    •Die Guatchten des ÖTI (Institut für Ökologie, Technik und Innovation und akkreditiertes Prüfinstitut für EN-Brandprüfung) bewerten Gewebe dann als sprinklertauglich, wenn diese einen Luftwiderstand sowie ein Wasserrückhaltevermögen aufweisen, die gegen Null gehen.

    •für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.

    •erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!

    •lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweilgen Einsatz freigeben!

    •Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von, durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialen entstehen sind ausgeschlossen.

    ANWENDUNGS- & WARNHINWEISE für schwer brennbare BAUMWOLLSTOFFE!

    Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, sind als schwer brennbar ausgewiesene Baumwollstoffe semipermanent schwer brennbar ausgerüstet. Dies bedeutet, die schwerbrennbaren Eigenschaften bleiben bestehen, solange das Material nicht stark gewässert oder gewaschen wird. Nach starker Wässerung oder Wäsche erlischt daher der Flammschutz! 
    Bei fachgerechter Chemisch-Reinigung ohne Detagiermittel und geringem Wasseranteil kann der Flammschutz bestehen bleiben. Tests nach Chemisch-Reinigungen sind zwingend nötig!

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