FEINTÜLL CINEMA
1002225

FEINTÜLL CINEMA

1002225
Ab 167,08 € 140,40 € Regular Price 200,52 €

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Sehr feiner Erbstüll aus Baumwolle für

  • Horizonte
  • Schleier
  • Projektion
  • transparente Wand- & Deckenverspannungen

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Technische Details:
  • schwer brennbar;EN 13773-C1;ÖNORM B1, Q1, TR1
  • schwerbrennbar lt. GOST R 50810-95
  • 100% Baumwolle
  • Breite 800 cm
  • 35 g/m²
  • ca. 45lfm Ballen
Warn- und Anwendungshinweise
     
  • Beachten Sie, dass Erbstülle allseitig nachgiebig sind und ohne allseitige Führung verziehen.
  •  
  • Bei Zuschnitten stellt eine Längentoleranz von +/- 0,5m keine Wertminderung dar. 
  •  
  • Beachten Sie, dass Erbstüll aufgrund der typischen Bobinett-Herstellung leicht mechanisch beschädigt werden kann.
  •  
  • Lassen Sie daher besondere Vorsicht bereits beim Auspacken bzw. Auffalten des Gewebes walten!
  •  
  • Vermeiden Sie ruckartiges Ziehen.
  •  
  • Nicht über Oberflächen, Kanten etc. schleifen.

Anwendungs- & Warnhinweise zu "SPRINKLERTAUGLICHKEIT"!

Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests des ÖTI oder abgeleitet aus Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.

Beachten Sie, für den Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen):

•es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit, der Materialen international anerkannte Geltung hätten.

•Die Guatchten des ÖTI (Institut für Ökologie, Technik und Innovation und akkreditiertes Prüfinstitut für EN-Brandprüfung) bewerten Gewebe dann als sprinklertauglich, wenn diese einen Luftwiderstand sowie ein Wasserrückhaltevermögen aufweisen, die gegen Null gehen.

•für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.

•erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!

•lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweilgen Einsatz freigeben!

•Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von, durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialen entstehen sind ausgeschlossen.

ANWENDUNGS- & WARNHINWEISE für schwer brennbare BAUMWOLLSTOFFE!

Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, sind als schwer brennbar ausgewiesene Baumwollstoffe semipermanent schwer brennbar ausgerüstet. Dies bedeutet, die schwerbrennbaren Eigenschaften bleiben bestehen, solange das Material nicht stark gewässert oder gewaschen wird. Nach starker Wässerung oder Wäsche erlischt daher der Flammschutz! 
Bei fachgerechter Chemisch-Reinigung ohne Detagiermittel und geringem Wasseranteil kann der Flammschutz bestehen bleiben. Tests nach Chemisch-Reinigungen sind zwingend nötig!

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