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Leinwandbindiges transparentes Gewebe mit glatter Oberfläche aus der permanent schwer brennbaren Polyesterfaser "Trevira CS".
Eigenschaften:
Downloads sind ausschließlich für registrierten Kunden sichtbar.
ArtNr | Name | Farbe/Größe/Deko | Menge | Preisangebot | Charge | Qualität | Bemerkung | |
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1000872 | SCHLEIERNESSEL TCS 410 | GEBLEICHT / LFM | 1,05 lfm | 57244/011 | 1. Wahl | |||
1000872 | SCHLEIERNESSEL TCS 410 | GEBLEICHT / LFM | 2,61 lfm | 57244/21 | 1. Wahl |
Bitte beachten Sie, dass Restposten etwas kürzer oder auch länger sein können als angegeben. Geringere Mengen bis 10% der Solllänge gelten durch den Restpostenabschlag als abgegolten. Sollten im Einzelfall größere Abweichungen vorliegen, dann können Sie uns das unzerschnittene Stück zurücksenden und erhalten den Kaufpreis rückerstattet. Zugeschnittene Stücke sind wie auch bei Normalstücken vom Umtausch bzw. der Rückgabe ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass Restposten von der Rückgabe aus anderen Gründen als der oben genannten Mengenabweichung oder begründeten Qualitätsmängeln ausgeschlossen sind.
Anwendungs- & Warnhinweise für Materialien aus TREVIRA CS & POLYESTER FR FASERN!
•Materialien aus Trevira CS und Polyester FR können entsprechend den Pflegekennzeichen gewaschen werden, ohne die schwerbrennbaren Eigenschaften zu verlieren.
•Durch Einsatz von faseraffinen Pflegemitteln wie Weichspülern (Silan) kann das Material die schwerbrennbaren Eigenschaften verlieren!
•Durch Verschmutzung oder das Aufbringen von Fremdstoffen (z.B. Bemalung, Bedruckung etc) kann das Material die schwerbrennbaren Eigenschaften verlieren!
•Lassen Sie daher die schwerbrennbaren Eigenschaften regelmäßig von Sachkundigen überprüfen.
Anwendungs- & Warnhinweise zu "SPRINKLERTAUGLICHKEIT"!
Die Beurteilung "sprinklertauglich" erfolgt durch Tüchler nach Tests des ÖTI oder abgeleitet aus Tests unseres Unternehmens, die der Prüfanordnung der VdS nachempfunden durchgeführt wurden aus denen sich ergibt, dass weder eine wesentliche Veränderung der Wasserverteilung, noch eine wesentliche Verzögerung des Wasserdurchtritts verursacht wird.
Beachten Sie, für den Einsatz des Materials unter Feuerlöschanlagen (Sprinklersystemen):
•es sind weder EN, DIN, ÖN noch andere Normen bekannt, die hinsichtlich der Beurteilung der Sprinklertauglichkeit, der Materialen international anerkannte Geltung hätten.
•Die Guatchten des ÖTI (Institut für Ökologie, Technik und Innovation und akkreditiertes Prüfinstitut für EN-Brandprüfung) bewerten Gewebe dann als sprinklertauglich, wenn diese einen Luftwiderstand sowie ein Wasserrückhaltevermögen aufweisen, die gegen Null gehen.
•für Deutschland können Anforderungen aus dem Versicherungswesen (VDS) bestehen. Diese sind aber nicht für jede Spielstätte oder Messe gefordert und haben außerhalb Deutschlands keine gesetzliche Grundlage.
•erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz nach den lokalen Vorschriften!
•lassen Sie das Material vor dem Einsatz von den lokalen Behörden für den jeweilgen Einsatz freigeben!
•Reklamationen oder Schadenersatzansprüche, die durch die "Nichtbewilligung" von, durch Tüchler als in welcher Art auch immer "sprinklertauglich" gekennzeichnete Materialen entstehen sind ausgeschlossen.